Hallo,
ich bekomme im Rahmen einer Restrukturierungsmassnahme eine Abfindung, bei der prinzipiell die Voraussetzungen der Fünftelregelung erfüllt sind. Jetzt hat der Arbeitsgeber das Recht eingeräumt 50% der errechneten Abfindungssumme in eine bestehende durch den MA finanzierte betriebliche Altersversorgung einzuzahlen (Einzahlung steuerfrei, Auszahlung im Rentenalter steuer und sozialabgabenpflichtig).
Der Arbeitgeber macht nun geltend, dass für den Betrag nach Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge nun die Fünftelregelung nicht mehr gelten würde. Aus meiner Sicht müsste die Fünftelregelung für den resultierenden Abfindungsbetrag (nach Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge) weiter gelten. Habe ich da etwas übersehen? Danke Dieter
Abfindung und betriebliche Altersvorsorge Fünftelregelung
- DieterB
- Erledigt