ETF-Depot oder ETF-Nettopolice?

  • - Wenn Du im Alter wirklich auf eine lebenslange Rente aus einer Rentenversicherung wert legst, kannst du dann immer noch eine günstige Police gegen Einmalbetrag abschliessen - das musst du nicht heute bei Nullzinsen machen.


    - Die selbst gemanagte Auszahlung aus dem ETF birgt die hohe Chance, noch etwas vererben zu können.


    Hiernach bleiben kaum Vorteile für die Police übrig.

    Was meinst du mit "Nullzinsen"? Es wäre doch eine Fondpolice, bei der man eh keine Zinsen, wie bei einer kapitalbildenden Rentenversicherung bekommt?


    Was meinst du mit der hohen Chance etwas vererben zu können?

  • Ich versuche mich mal statt @Saidi


    Die alte Regel hinsichtlich des Aktienanteils stimmt so nicht mehr. Grundsätzliche Darstellungen zum Risiko und den Renditen gibt es hier https://www.finanztip.de/geldanlage/#c23366 Die Ergebnisse zeigen dass die sicherheitsorientierte Anlage i.d.R. selbst in schlechten Zeiten selten besser abschneidet als eine offensivere. In gleicher Richtung: Es gibt eine Darstellung von Finanztest aus letztem September, dass man den Aktienanteil auch in der Auszahlungsphase weiterlaufen lassen kann.


    Unabhängig davon würde ich den notwendigen Geldbetrag z.B. für fünf Jahre Zug um Zug entnehmen.


    Finanztip hat ein Video das grob in die Richtung geht bei kleinen Beträgen Ausschütter zu nehmen und bei größeren Thesaurierer. Dabei geht es um die optimale Nutzung Freibetrag und den Zinseszinseffekt.

  • Was meinst du mit "Nullzinsen"? Es wäre doch eine Fondpolice, bei der man eh keine Zinsen, wie bei einer kapitalbildenden Rentenversicherung bekommt?

    Es geht darum wenn Du heute eine Nicht-Fondspolice abschließt hast Du aufgrund der Zinssituation keine Rendite. Mit so einem Produkt kannst Du das Langlebigkeitsrisiko abdecken.


    Was meinst du mit der hohen Chance etwas vererben zu können?

    Gleiches Thema: Bei frühem Tod bekommst Du weniger raus als eingezahlt während bei einer ETF-Anlage das nicht verbrauchte Kapital an deine Erben geht.

  • Das hat mit der Versteuerung ausschüttungsgleicher Erträge nach altem Recht zu tun. Das war hinreichend kompliziert, gab auch jede Menge Fragen hier im Forum, und irgendwann wollte das Finanzamt Vorauszahlungen haben. Daher bin ich auf die zu ca. 90% Ausschütter.gegangen. Aufgrund des Problems des Liquiditätsbedarfs für die Thesaurierer bei der Vorabpauschale bleibe ich auch dabei.

    Ich würde nicht aufgrund der Anzeige eine falsche Hinterlegung annehmen. Bei der Comdirect werden mir aufgrund Übertrag keine Einstiegskurse angezeigt, bei der Steuersimulation aber dann die richtigen Werte eingerechnet. Zu versteuern wäre der gesamte Betrag, Du kannst ja im Steuerprogramm anklicken, dass die Steuerbescheinigung zu ändern ist.

    Ich habe wie gesagt Mitte 2017 ETF´s gekauft und habe diese dann ein paar mal depotüberträge auf andere banken übertragen und bei der bank wo ich jetzt bin (onvista bank) werden nicht die korrekten Kaufwerte des damaligen Kaufs vom Jahr 2017 angezeigt und daher weiss ich nicht, welche Kapitalerträge ich erhalten würde, wenn ich diese jetzt verkaufen würde, da ich ja nicht weiss, ob ich jetzt sicher gehen kann, dass die Kaufwerte, wie sie aktuell zu sehen sind für die berechnung der Kapitalerträge herangezogen werden. Ich weiss es ja eigentlich erst dann sicher, wenn ich den jeweiligen etf verkauft habe und dann die abrechnung in der postbox erhalte oder sehe ich das falsch? mir geht es nur darum, dass ich nicht mehr viel freistellungsauftrag habe für dieses jahr mehr habe und ich möchte ungern, dass ich abgeltungssteuer zahlen muss, sonst würde ich dann bis nächstes jahr warten. ich habe nur noch knapp 100 euro frei. was meinst du mit steuerprogramm anklicken, dass die steuerbescheinigung zu ändern ist?

  • was meinst du mit steuerprogramm anklicken, dass die steuerbescheinigung zu ändern ist?

    Anlage KAP Zeile 7 ff kann man rechts angeben, wie die aus Sicht des Steuerpflichtigen die Erträge sein müssten, falls diese von der Bank falsch bescheinigt wurden.

  • ob ich jetzt sicher gehen kann, dass die Kaufwerte, wie sie aktuell zu sehen sind für die berechnung der Kapitalerträge herangezogen werden.

    Bin gerade auf der Leitung gestanden, daher habe ich die erste Antwort gelöscht.


    Dein Fall ist etwas komplexer als bis jetzt von mir geantwortet. Durch die Reform der Investmentbesteuerung zerfällt Dein Wertzuwachs in die Teile bis Ende 2017 und danach.


    Zum Teil bis Ende 2017 müsstest Du Anfang 2018 eine Abrechnung über einen fiktiven Verkauf zum Jahresschlusskurs 2017 bekommen haben. Dieser fiktive Verkauf wird beim Verkauf jetzt zum realen Verkauf und der damals ausgewiesene Gewinn wird jetzt versteuert (ohne TFS!).


    Im Depot müsste als Anschaffungskurs der Jahresendkurs 2017 stehen. Darauf aufbauend wird dann der Gewinn ab dort versteuert (mit TFS). Kuck mal ob das so ist, also die von Dir genannten 750 € der Jahresendkurs 2017 war.


    Daher bei Deiner Steueroptimierung die beiden Teile zusammen betrachten.

  • Also ich sag dir jetzt mal von einem Fonds das konkrete beispiel mit den realen Zahlen:


    Fonds: WKN A2H577, Kauf am 22.05.2017, 12 Stück, Einstandskurs: 55,24 = Einstandswert: 662,88 am 22.05.2017
    Kurs am 31.10.2019: 79,98 = Kurswert: 959,76 am 31.10.2019


    Bei der Depotübersicht von heute steht als Kaufkurs/Kaufwert: 922,67


    Wenn ich jetzt den Kurs zum 29.12.2017 mit 58,82 heranziehe, müsste doch nach dem neuen Recht der Einstandswert:
    12 Stück x 58,82 = 705,84 in der Depotübersicht erscheinen oder nicht?


    Was ist jetzt mit dem Gewinn vom Kauf (22.05.2017) bis zum 29.12.2017 (705,84 -662,88? Wird der zu 100 % versteuert, wenn ich jetzt den Fonds verkaufe?

  • Was ist jetzt mit dem Gewinn vom Kauf (22.05.2017) bis zum 29.12.2017 (705,84 -662,88? Wird der zu 100 % versteuert, wenn ich jetzt den Fonds verkaufe?

    MMn ja.


    Ich kann die Kurse nicht nachvollziehen. Lt. KIID besteht der Fonds erst seit 18.04.18. Ist das so einer, der von FR nach LU um-verschmolzen wurde? Trotzdem macht der Kurs keinen Sinn.


    Bleibt wohl nur bei Deiner Depotbank nachzufragen was tatsächlich an Anschaffungsdaten hinterlegt ist. Noch ein anderer Gedanke: Ist das zufällig der Kurs beim Wechsel zur jetzigen Depotbank?


    Weiterer Hinweis: Bist Du sicher, dass der ETF TFS hat, da er ein Swapper ist?

  • Das könnte gut sein, dass das der Einstandskurs ist zu dem Zeitpunkt vom Übertrag vom September 2019. Ich schau nochmal morgen nach. Ich werde mich dann an die Bank wenden und fragen, was die für Einstandskurse hinterlegt haben.


    Wieso hab ich da keine Teilfreistellung von 30 % bei dem Fonds? Hab gedacht, wenn im Depot mehr als 51 % Aktienanteil ist hat man die 30 % TFS und ich hab nur Aktienfonds. Es ist doch egal ob es ein Thesaurierer oder Ausschütter ist oder nicht?

  • Das mit der TFS muss nachgewiesen werden bzw. es ist in der Anlagepolitik verankert. Das habe ich auf die Schnelle in den Dokumenten der Amundi nicht gefunden. Schreib denen eine Mail nach Luxemburg, ob die das in den Anlagebingungen haben bzw. bescheinigen. Ich hatte bei meinen aktiven Fonds jede Menge Bedingungsänderungen bekommen, dass deren Anlagepolitik sich eben an die 51%-Grenze hält. s. Z.B. hier im Kleingedruckten auf Seite 4 https://www.deutsche-bank.de/c…OGAW_Kombiniert_final.pdf


    Weiter hinten steht auch dass die länderübergreifende Verschmelzung steuerpflichtig ist. Damit müsste die Steuer bis 18.04.18 eigentlich erledigt sein.

  • Wieso eine Rentenversicherung beauftragen, wenn du schon so viel Wissen angeeignet hast, dass du dein Geld auch eigenverantwortlich anlegen kannst?


    Stell dir vor, du gehst mit 65 in Rente. Mit 70 bekommst du eine schlimme Krankheit und hast noch 5 Jahre Zeit.


    Variante ETF-Depot auf der Bank: du kannst eine Weltreise machen und dir ein Haus auf Mallorca kaufen und das restliche Geld an deine Enkel verschenken.


    Variante Rentenversicherung: du bekommst weiter deine monatliche Auszahlung. Keine Weltreise und kein Haus auf Mallorca, obwohl noch ein 6-stelliges Guthaben vorhanden ist. Das nicht abgerufene Vermögen fällt der Versicherung zu.


    An Gebühren und Steuern würde ich gar nicht so viel denken, sondern an "Wem gehört eigentlich mein Geld?".

  • Heißt das, dass ich dann den Kursgewinn ab dem Kauf (22.05.2017) bis zum Verkauf zu 100 % versteuern muss und keinerlei Teilfreistellung habe?

    Im Grundsatz ja, wobei mMn die Amundi-Verlegung von FR nach LU schon zu einer ersten Versteuerung geführt haben müsste.

  • wichtiger als die Rendite finde ich den Sicherheitsaspekt: beim normalen Depot handelt es sich um das persönliche Sondervermögen des Anlegers während bei der Nettopolice es das Sondervermögen der Versicherungsgesellschaft ist. Im Insolvenzfall der Versicherung springt zwar Protektor ein - aber ob das langt, um alle Ansprüche der Anleger zu befriedigen, möge jeder für sich selbst beurteilen. Ich schlafe wieder besser, seitdem ich meine Nettopolice aufgelöst habe und wieder "eigenes" Sondervermögen bei einer Depotbank habe.

  • Hallo @ETF2018,
    deine Überlegungen machen nur Sinn, wenn Du Das Geld selbst verbrauchen willst.
    Ich habe Nachkommen, da brauche ich nichts umschichten.
    100 - Alter davon halte ich nichts.
    Mein Geld ist und bleibt in ETFs und aktiven Aktienfonds angelegt.
    Gruß


    Altsachse

    • Offizieller Beitrag

    wichtiger als die Rendite finde ich den Sicherheitsaspekt: beim normalen Depot handelt es sich um das persönliche Sondervermögen des Anlegers während bei der Nettopolice es das Sondervermögen der Versicherungsgesellschaft ist. Im Insolvenzfall der Versicherung springt zwar Protektor ein - aber ob das langt, um alle Ansprüche der Anleger zu befriedigen, möge jeder für sich selbst beurteilen. Ich schlafe wieder besser, seitdem ich meine Nettopolice aufgelöst habe und wieder "eigenes" Sondervermögen bei einer Depotbank habe.


    Das ist so nicht ganz richtig. Es gibt einen korrespondierenden Begriff zum Sondervermögen in der Lebensversicherung, den des Sicherungsvermögens. Ganz ähnlich wie bei Fonds darf der Wert der Versicherungen nicht für andere Geschäfte des Unternehmens verwendet werden. Die Versichertengemeinschaft ist also etwas wie der bevorzugte erste Gläubiger des Versicherers.
    Ich würde es mal aus meiner Sicht so sagen: Dass Du den heutigen Wert deiner Versicherung immer ausgezahlt kriegst, davon kannst Du ausgehen. Auch ein in Zukunft garantierter Wert wird sehr wahrscheinlich ausgezahlt, da würde wohl wie bei einer Bank der Staat einspringen. Auch die Fonds in einer Fondspolice wird niemand angreifen. Aber Überschüsse, Bewertungsreserven u.ä., das ist "Freiwild".

  • Also könnte man sagen, wenn die Fonds in der Fondspolice sicher sind, kann man den günstigsten Nettoversicherer nämlich die mylife mit 0,45 % Effektivkosten nehmen oder? Ich habe eh nicht vor eine Verrentung meines Kapitals vorzunehmen. Ich würde mir lieber jedes Jahr einen bestimmten Betrag x auszahlen lassen.

  • Das mit der TFS muss nachgewiesen werden bzw. es ist in der Anlagepolitik verankert. Das habe ich auf die Schnelle in den Dokumenten der Amundi nicht gefunden. Schreib denen eine Mail nach Luxemburg, ob die das in den Anlagebingungen haben bzw. bescheinigen. Ich hatte bei meinen aktiven Fonds jede Menge Bedingungsänderungen bekommen, dass deren Anlagepolitik sich eben an die 51%-Grenze hält. s. Z.B. hier im Kleingedruckten auf Seite 4 https://www.deutsche-bank.de/c…OGAW_Kombiniert_final.pdf


    Weiter hinten steht auch dass die länderübergreifende Verschmelzung steuerpflichtig ist. Damit müsste die Steuer bis 18.04.18 eigentlich erledigt sein.

    Ich habe meine Unterlagen bezüglich des Fonds durchgeschaut. Im Januar 2019 wurde eine Vorabpauschale festgesetzt und da wurde die 30 % Teilfreistellung berücksichtigt, also muss ich beim Verkauf doch nur 70% vom Gewinn versteuern!

    • Offizieller Beitrag

    Also könnte man sagen, wenn die Fonds in der Fondspolice sicher sind, kann man den günstigsten Nettoversicherer nämlich die mylife mit 0,45 % Effektivkosten nehmen oder? Ich habe eh nicht vor eine Verrentung meines Kapitals vorzunehmen. Ich würde mir lieber jedes Jahr einen bestimmten Betrag x auszahlen lassen.


    Wie gesagt: Wir haben berechnet, dass die Direktanlage günstiger ist. Aber mit der Nettopolice machst Du auch nichts falsch.