Erfahrung TARGOBANK:
Ich habe am 11. Dezember meine Ansprüche auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr an die Targobank gesendet, am 18. Dezember hat die TARGOBANK den netto Betrag von 772 € erstattet. Ohne Zinsen und ohne Neuberechnung des alten Kredites. Ich werde Zinsen und Neuberechnung des Kredites separat einfordern.
Kreditgebühren - Erfahrungen mit den Banken
- Melli
- Erledigt
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Hallo ,
hier das Ergenis mit einer VR-Bank. Ich wollte die Kreditgebühren für die Beschaffung einer Photovolaikanlage zurückfordern.
Ich erhielt das ein Schreiben mit der Einrede der Verjährung zum 15.1.2015. Gestern erhielt ich das Angebot 30% der Gebühren ohne Zinsen erstattet zu bekommen, da dies ja gewerblicher Kredit wäre. (Siehe Anlage).Ich habe die Anlage als Geldanlage gekauft und nicht um ein Gewerbe zu betreiben, denn ich bin Angestellter.
Muß ich jetzt doch den Ombudsmann anschreiben?
Danke für Vorschlägeeuer Alf144
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Hallo allerseits,
ich hänge mich mal hier dran.
Nachdem meine Bank (die Mainzer Volksbank eV) mein erstes Schreiben aus November 2014 angeblich nicht erhalten hat, habe ich auf meinen eingeschriebenen Brief vom 10.12.2014 heute (23.12.2014) wiedererwartend doch Antwort bekommen.
Gefordert wurde die Erstattung von Bearbeitungsentgelt in 4-stelliger Höhe sowie 'Kontoführungsgebühren'
Zitat aus dem Schreiben der MvB datiert vom 18.12.2014:
"Nach Prüfung des Sachverhaltes teilen wir Ihnen mit, dass wir eine
Erstattung der vereinnahmten Bearbeitungsgebühr betreffend [..] auf Ihr
Konto [..] vornehmen werden"
und
"Nach Eingang der von Ihnen unterzeichneten Zweitschrift werden wir die
Erstattung unverzüglich vornehmen."Dem Wortlaut nach ist das wohl eindeutig.
Allerdings kommt die Bank auf eine rund 10% niedrigere Erstattung, als ich es mir ausgerechnet habe.1. Bearbeitungsgebühr.
Die MvB rechnet mit 'nur' 2.5% Zinsen über Basiszinssatz p.A. (statt 5%) weil, Zitat ".. das ausgereichte Darlehen grundpfandrechtlich gesichert ist .."
Ich habe auf die Schnelle niemand gefunden, der mir beantworten konnte, ob das in dieser Form grundsätzlich in Ordnung ist, oder ob ich hier auf 5%
über Basiszinssatz bestehen kann.2. Verwaltungskosten:
Die MvB hat ab Auszahlung des Darlehens bis zuletzt 5/2011 (Urteil BGH AZ.: XI ZR 388/10) Kontoführungsgebühren von 1 EUR / Monat erhoben.
In meinem Schreiben habe ich die Kontoführungsgebühren seit Auszahlung des Darlehens inklusive Zinsen gefordert.
Hier teilt mir die MvB mit, dass hierfür die Forderungen weitestgehend verjährt sei, da das Datum der Gebührenerhebung maßgeblich für die
Verjährung sei und nicht die 10jährige Verjährungsfrist laut BGH. Weiterhin habe es sich um einen 'echte' Aufwände gehandelt und demzufolge seien auch keine Zinsen gezogen worden.
Zusammengefaßt werden also nur Kontoführungsgebühren aus 2011 unverzinst erstattet.In Summe ergibt sich damit ein 'Fehlbetrag' gegenüber meiner Rechnung, der nur wenig höher ist als der Selbstbehalt bei meiner Rechtsschutzversicherung. Deshalb werde ich das 'Angebot' der Mainzer Volksbank wohl annehmen, aber die grundsätzliche Frage bleibt bestehen.
In diesem Zusammenhang stellt sich mir noch eine andere Frage:
Die damaligen Abschlußkosten wurden steuerlich geltend gemacht (Mietobjekt). Vermutlich muß ich die erstatteten Kosten dann auch als Einkünfte versteuern, oder ?Danke und Gruß,
AnReRa -
Hallo, ich habe meine Gebühren innerhalb von drei Wochen von der Spardabank auf mein Konto bekommen. Allerdings, wie bei so vielen, ohne Zinsen.
Mein Sohn ist RA und setzt mir jetzt ein Schreiben zur Forderung der Zinsen auf. Bei 4% macht das in meinem Fall immerhin 140.-€ aus und das kann ich gut gebrauchen -
Hallo ,
hier das Ergenis mit einer VR-Bank. Ich wollte die Kreditgebühren für die Beschaffung einer Photovolaikanlage zurückfordern.
Ich erhielt das ein Schreiben mit der Einrede der Verjährung zum 15.1.2015. Gestern erhielt ich das Angebot 30% der Gebühren ohne Zinsen erstattet zu bekommen, da dies ja gewerblicher Kredit wäre. (Siehe Anlage).Ich habe die Anlage als Geldanlage gekauft und nicht um ein Gewerbe zu betreiben, denn ich bin Angestellter.
Muß ich jetzt doch den Ombudsmann anschreiben?
Danke für Vorschlägeeuer Alf144
Lieber @Alf144,
die Argumentation der Volksbank ist aus meiner Sicht schlüssig, die BGH-Urteile sind aktuell nur auf Privatverbraucher-Kredite anzuwenden. Für gewerbliche Kredite sind diese nicht anwendbar, aber .... in diesem Forum wurde schon desöfteren diskutiert (mit der Suchfunktion oben rechts können Sie die Beiträge suchen, Begriff "Gewerbekredit") das bei der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren möglich ist.
Übrigens ... Ihre Photovoltaik-Anlage stellt in der Tag in der Regel eine gewerbliche Unternehmung dar, sollten Sie für diese gewerbliche Tätigkeit (ob sie hauptsächlich Angestellter sind, spielt hierbei keine Rolle) ein erneutes Darlehen z.B. zur Erweiterung oder Erneuerung aufnehmen, so wäre nach meinem Rechtsverständnis im zweiten Fall die Bearbeitungsgebühr nicht rückforderbar.
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Hallo allerseits,
ich hänge mich mal hier dran.
Nachdem meine Bank (die Mainzer Volksbank eV) mein erstes Schreiben aus November 2014 angeblich nicht erhalten hat, habe ich auf meinen eingeschriebenen Brief vom 10.12.2014 heute (23.12.2014) wiedererwartend doch Antwort bekommen.
Gefordert wurde die Erstattung von Bearbeitungsentgelt in 4-stelliger Höhe sowie 'Kontoführungsgebühren'
Zitat aus dem Schreiben der MvB datiert vom 18.12.2014:
"Nach Prüfung des Sachverhaltes teilen wir Ihnen mit, dass wir eine
Erstattung der vereinnahmten Bearbeitungsgebühr betreffend [..] auf Ihr
Konto [..] vornehmen werden"
und
"Nach Eingang der von Ihnen unterzeichneten Zweitschrift werden wir die
Erstattung unverzüglich vornehmen."Dem Wortlaut nach ist das wohl eindeutig.
Allerdings kommt die Bank auf eine rund 10% niedrigere Erstattung, als ich es mir ausgerechnet habe.1. Bearbeitungsgebühr.
Die MvB rechnet mit 'nur' 2.5% Zinsen über Basiszinssatz p.A. (statt 5%) weil, Zitat ".. das ausgereichte Darlehen grundpfandrechtlich gesichert ist .."
Ich habe auf die Schnelle niemand gefunden, der mir beantworten konnte, ob das in dieser Form grundsätzlich in Ordnung ist, oder ob ich hier auf 5%
über Basiszinssatz bestehen kann.2. Verwaltungskosten:
Die MvB hat ab Auszahlung des Darlehens bis zuletzt 5/2011 (Urteil BGH AZ.: XI ZR 388/10) Kontoführungsgebühren von 1 EUR / Monat erhoben.
In meinem Schreiben habe ich die Kontoführungsgebühren seit Auszahlung des Darlehens inklusive Zinsen gefordert.
Hier teilt mir die MvB mit, dass hierfür die Forderungen weitestgehend verjährt sei, da das Datum der Gebührenerhebung maßgeblich für die
Verjährung sei und nicht die 10jährige Verjährungsfrist laut BGH. Weiterhin habe es sich um einen 'echte' Aufwände gehandelt und demzufolge seien auch keine Zinsen gezogen worden.
Zusammengefaßt werden also nur Kontoführungsgebühren aus 2011 unverzinst erstattet.In Summe ergibt sich damit ein 'Fehlbetrag' gegenüber meiner Rechnung, der nur wenig höher ist als der Selbstbehalt bei meiner Rechtsschutzversicherung. Deshalb werde ich das 'Angebot' der Mainzer Volksbank wohl annehmen, aber die grundsätzliche Frage bleibt bestehen.
In diesem Zusammenhang stellt sich mir noch eine andere Frage:
Die damaligen Abschlußkosten wurden steuerlich geltend gemacht (Mietobjekt). Vermutlich muß ich die erstatteten Kosten dann auch als Einkünfte versteuern, oder ?Danke und Gruß,
AnReRaJa, müssen Sie. DIe Aussagen der M.Volksbank sind teilweise nicht richtig, aus meiner Sicht hätten Sie die Möglichkeit sich die restlichen Beträge zu "holen", aber letztendlich haben Sie ja "unerwartet" einen Großteil Ihres Geldes erhalten.
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Wie unterschiedlich "schnell"die Targo arbeitet,ist von Fall zu Fall wohl so üblich,bei uns wurde geschrieben,das es
wegen vieler Anfragen dauert -
Hallo, ich habe zwei Fragen und brauche schnelle Hilfe, weil ich leider sehr spät dran bin...
1) Ich muss paraell zur Bank auch den Ombudsmann anschreiben, damit sich die Sache nicht verjährt.
Wie muss die Beschwerde verfasst sein?
Darüber habe ich kein Musterbrief gefunden...
und ist die Fordbank eine Privatbank?
Hoffe auf schnelle Hilfe, vielen Dank -
Hallo
Habe da mal eine frage zum Thema Gebüren Erstadtung.
Zählt auch Abschlussgebür für Bausparvertrag dazu ?
Es ist einDarlehnsvertrag zum tilgen einer Wohnung.
Vielen dank vor weg. -
www.bankenverband.de/Ombudsmann
Unter Ombudsmann findest du ganz unten den Button Beschwerdestelle. Auf der Seite ist ein Musterbrief und ganz unten eine Liste der dort aufgeführten Banken. Ford Bank ist da auch dabei.LG
Ebbe -
Hallo, ich habe zwei Fragen und brauche schnelle Hilfe, weil ich leider sehr spät dran bin...
1) Ich muss paraell zur Bank auch den Ombudsmann anschreiben, damit sich die Sache nicht verjährt.
Wie muss die Beschwerde verfasst sein?
Darüber habe ich kein Musterbrief gefunden...
und ist die Fordbank eine Privatbank?
Hoffe auf schnelle Hilfe, vielen DankSchauen Sie auf der Seite www.bdb.de nach,ob die Fordbank sich freiwillig dem Ombudsmannverfahren unterworfen hat. Wenn nein, haben Sie keine Chance.
Sie können dann nur die Fordbank anschreiben mit Bitte um Aussetzung der Verjährung oder direkt einen Anwalt zur Klageeinreichung beauftragen. Ob das allerdings so schnell klappt halte ich für fragwürdig.
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Hallo
Habe da mal eine frage zum Thema Gebüren Erstadtung.
Zählt auch Abschlussgebür für Bausparvertrag dazu ?
Es ist einDarlehnsvertrag zum tilgen einer Wohnung.
Vielen dank vor weg.Wie @ebbe sand in einem anderem Thread ausführlich erwähnt hat ist die Abschlußgebühr für Bausparverträge zulässig. oder haben Sie eine Gebühr für ein ausgezahltes Darlehen in Anspruch genommen?
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hallo community
gibt hinsichtlich der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei der DEBEKA schon Neuigkeiten?
Meine Erstattungsbriefe vom 10.12. 2014 wurden bis heute nicht beantwortet.
wann muß ein ombudsmann eingeschaltet werden? -
So, der erste Schritt ist geschafft. Die Targobank hat drei von vier BG zurückbezahlt.
Auf die vierte BG ist sie weder im Schreiben eingegangen noch hat sie sich in irgendeiner Form dazu geäußert.
Die 4. BG ist von 1998 und die letzte Rate wurde 10/2005 bezahlt,war also noch nicht komplett verjährt.
Die Zinsen,die Nutzung und die Neuberechnung der Kredite wurde in allen Fällen noch nicht erbracht.
Jetzt ist eine Mahnung mit letzter Frist für die Forderungen raus.
Ich werde auf keinen Cent verzichten und die Angelegenheit auch anwaltlich durchziehen.
Aber die Bank kann sich erst mal in Sicherheit wiegen,alle Sachen sind schon lange beim Ombudsmann damit ja keine
Verjährung eintreten kann. Heute noch einmal eine Mail an die Targo zur Erinnerung
damit sie mich nicht vergisst, -
Hallo habe im Nov. meine Bearbeitungsgebühr inkl. Zinsen von der Targobank zurück gefordert - erstattet bekam ich anfang Dez. die Bearbeitungsgebühr - leider ohne die Zinsen (nochmal etwa 450 Euro) .... Habe diese nun nocheinmal eingefordert mit Frist gestern und auch gleich dem Ombudsmann geschrieben ... leider bisher keine Rückmeldung! Warum mir die Zinsen nicht gezahlt wurden, darüber wurde im Brief der Targobank nichts erwähnt!
Ich denke man hat Anrecht darauf - oder hat sich da etwas geändert?
Reicht das Schreiben an den Ombudsmann und das die Targobank ja auf ihrer Internetseite schreibt: "Bearbeitungsgebühren
Die Kundinnen und Kunden der TARGOBANK können sich sicher sein,
dass berechtigte Rückforderungen aufgrund der BGH Urteile vom 13. Mai
und vom 28. Oktober 2014, die bis zum 31.12.2014 schriftlich bei uns eingehen,
erstattet werden. Das beinhaltet einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
Dies gilt natürlich unter der Voraussetzung, dass bei Eingang des
Rückforderungsbegehrens ein möglicher Erstattungsanspruch noch nicht verjährt war.
Bitte wenden Sie sich schriftlich unter Angabe von Kreditkontonummer und
Bankverbindung für eine eventuelle Rückzahlung an:
TARGOBANK AG & Co. KGaA
Postfach 10 02 28
47002 Duisburg
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Sie erhalten auf jeden Fall ein Antwortschreiben von uns. Bis dahin bitten wir Sie um
etwas Geduld.
" oder muß ich noch etwas tun? -
hallo,
habe nach androhung rechtlicher schritte die bearbeitungsgebühr von der targobank zurück erhalten. die verzugszinsen haben sie jedoch nicht bezahlt.
die frage ist wieviel zinsen kann ich rückwirkend geltend machen?
wie ist der betrag anhand von der bearbeitungsgebühr zu errechnen? -
Hallo @kraeuterhexe,
folgenden Rechner verwenden zur Berechnung der zu erhaltenen Verzugszinsen.
http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php
Viel Erfolg.
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Hallo habe im Nov. meine Bearbeitungsgebühr inkl. Zinsen von der Targobank zurück gefordert - erstattet bekam ich anfang Dez. die Bearbeitungsgebühr - leider ohne die Zinsen (nochmal etwa 450 Euro) .... Habe diese nun nocheinmal eingefordert mit Frist gestern und auch gleich dem Ombudsmann geschrieben ... leider bisher keine Rückmeldung! Warum mir die Zinsen nicht gezahlt wurden, darüber wurde im Brief der Targobank nichts erwähnt!
Ich denke man hat Anrecht darauf - oder hat sich da etwas geändert?
Reicht das Schreiben an den Ombudsmann und das die Targobank ja auf ihrer Internetseite schreibt: "Bearbeitungsgebühren
Die Kundinnen und Kunden der TARGOBANK können sich sicher sein,
dass berechtigte Rückforderungen aufgrund der BGH Urteile vom 13. Mai
und vom 28. Oktober 2014, die bis zum 31.12.2014 schriftlich bei uns eingehen,
erstattet werden. Das beinhaltet einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
Dies gilt natürlich unter der Voraussetzung, dass bei Eingang des
Rückforderungsbegehrens ein möglicher Erstattungsanspruch noch nicht verjährt war.
Bitte wenden Sie sich schriftlich unter Angabe von Kreditkontonummer und
Bankverbindung für eine eventuelle Rückzahlung an:
TARGOBANK AG & Co. KGaA
Postfach 10 02 28
47002 Duisburg
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Sie erhalten auf jeden Fall ein Antwortschreiben von uns. Bis dahin bitten wir Sie um
etwas Geduld.
" oder muß ich noch etwas tun?Es hat sich nichts geändert, sie haben auf die Verzugszinsen Anspruch.
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hallo henning,
welchen betrag gebe ich in den zinsrechner ein? die bearbeitungsgebühr?
sorry, aber bin völlig von der rolle
danke -