Liebe Experten,
mich treibt eine kleine Frage um, wie ich mit einem bereits zuteilungsreifen Bausparvertrag umgehen soll. Es handelt sich dabei um einen Vertrag mit Schwäbisch Hall (SH), den ich 2005 abgeschlossen habe (Tarif A-Standard ab 08/03, Guthabenzins 1,5%, Möglichkeit der Treueoption) und der seit 2012 zuteilungsreif ist. Den Anspruch auf das Darlehen möchte ich nicht nutzen, aber möglichst lang vom Guthabenzins und ggf. der Erklärung der Treueoption profitieren.
Nach der aktuellen Rechtslage gehe ich davon aus, dass Schwäbisch Hall den Vertrag zu 2022 kündigen wird und meine Aussichten nicht realistisch sind, dies zu verhindern. Daher würde ich vorher gerne noch die Treueoption ziehen, die dazu führt, dass ab dann der Vertrag wiederum für 12 Monate liegen muss. Dazu habe ich folgende Fragen, zu denen ich mich (fernab einer Rechtsberatung!) über eure persönlichen Einschätzungen und Feedback freuen würde:
- Wie schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass SH den Vertrag mit Verweis auf die 10 Jahre kündigen wird?
- Wie seht ihr meine Chancen sich dagegen erfolgreich und ohne den Rechtsweg (also höheren Aufwand und ein mögliches Prozessrisiko) zur Wehr zu setzen?
- Stimmt ihr mir zu, dass ich vor der Kündigung durch SH vermutlich die Treueoption erklären muss, damit sie zieht?
- Verlängert die Ziehung der Treueoption und die daraus resultierenden 12 Monate, die der Vertrag anschliessend liegen muss, wahrscheinlich den Zeitpunkt zu dem SH kündigen kann?
- Mit wie vielen Monaten Vorlauf vor dem Ablauf der 10-Jahres-Frist (2022) würdet ihr die Treueoption erklären?
Sofern ihr noch weitere Gedanken und Überlegungen dazu habt oder mich auf einen bereits bestehenden Thread, der das Thema bereits behandelt (und den ich über die Suche dann offensichtlich nicht gefunden habe), verweisen könnt, würde ich mich natürlich auch freuen!
Bye!