Kontoführungsgebühren Bausparvertrag

  • Ich hab mal nach "Kontoführungsgebühren Bausparvertrag" gegoogelt, und das Ergebnis sieht für mich ziemlich eindeutig aus ;)


    Was wäre denn "eindeutig" gewesen? z.B. Stiftung Warentest hat sich ebenfalls damit beschäftigt: https://www.test.de/Bausparen-…er-unzulaessig-5424670-0/


    Hier wird auch eine Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale zitiert: "Jetzt haben Gerichte entschieden, dass auch ein Konto­entgelt oder eine Service­pauschale in der Spar­phase unzu­lässig ist"


    Zudem wird auf den anhängigen Debeka-Rechtsstreit vor dem BGH referenziert. Das Problem wird hier sein, dass ein Widerspruch bis dahin von den Bausparkassen abgeschmettert wird und diese - aufgrund des offenen Ausgangs des zitierten Rechtsstreits - nicht freiwillig auf die Einrede der Verjährung verzichten werden. Meine Bausparkasse hatte sogar vorgeschlagen, man könne ja den Ombudsmann befragen, was mich nicht wundert: die Schiedsstellen haben bislang immer zugunsten der Bausparkassen entschieden.


    Meine Empfehlung wäre abzuwarten bis der BGH entschieden hat und dann zu widersprechen.


    Zudem muss man aufpassen bei Riester-Verträgen: hier ist die Verwaltungsgebühr meines Wissens sogar gesetzlich geregelt und somit noch unklar, ob dann eine etwaige Rechtssprechung zugunsten der Verbraucher auch für diese Vertragsvariante ausgelegt werden kann.

  • Meine Empfehlung wäre abzuwarten bis der BGH entschieden hat und dann zu widersprechen.

    OK , aber vorher die Einrede der Verjährung durch die Kasse erreichen.

    Das könnte im übrigen auch Nebenziel eines Ombudsmannverfahren sein.!!!!


    Also Kasse auffordern Verjährungeinrede abzustellen.

    Wenn NEIN, dan im Rahmen Ombudsverfahren mit ein fordern.

  • War bestimmt gemeint, aber weil es in der Juristerei immer um Feinheiten geht, der Hinweis:


    Den Verzicht auf die Einrede der Verjährung muss man sich bestätigen lassen.


    Die Einrede der Verjährung wäre ja der Satz "Mag sein, dass du Recht hast, ist aber egal, weil zu spät! :P" und der käme dann ja von der Kasse.

  • Zitat

    Den Verzicht auf die Einrede der Verjährung muss man sich bestätigen lassen.

    Ja, das wäre natürlich ideal. Meine Bausparkasse hat dies jedoch abgelehnt und so wie ich verstanden habe, halten die Ombudsmänner der privaten Bausparkassen die Gebühr in der Ansparphase noch für zulässig, womit ich - durch so ein Verfahren geschickt zum Jahresende - durch die Verjährunghemmung des Ombusmannverfahrens evtl. noch ein weiteres Jahr Kontoführungsgebühren "rausschlagen" kann.

    Oder kann ich den Ombudsmann anrufen mit dem konkreten Ziel als Schiedsentscheid nur einen Verzicht auf Einrede der Verjährung bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung zu erwirken?

  • womit ich - durch so ein Verfahren geschickt zum Jahresende - durch die Verjährunghemmung des Ombusmannverfahrens evtl. noch ein weiteres Jahr Kontoführungsgebühren "rausschlagen" kann.

    Oder kann ich den Ombudsmann anrufen mit dem konkreten Ziel als Schiedsentscheid nur einen Verzicht auf Einrede der Verjährung bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung zu erwirken?

    Hemmung durch das Ombudsmannverfahren maximal ausnutzen:thumbup::thumbup::thumbup:

    Ombudsverfahren ist immer schriftlich.

  • Gibt es auch eine Einschätzung, ob die potentielle Unzulässigkeit von Kontogebühren überhaupt für Riester-Bausparverträge gelten kann?


    Siehe §2a Nr. 1 a) AltZertG - ich zitiere auszugsweise die zulässigen Kostenstrukturen : ...“als jährlich oder monatlich anfallende Kosten in Euro“...