Hallo zusammen,
ich möchte die Nachversicherungsgarantie meiner Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen. Dies wird mir jedoch verweigert mit der Begründung, dass mein Vertrag ein Bisex-Tarif sei und darin keine Nachversicherungen mehr möglich seien. Stattdessen wird mir ein neuer BU-Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung angeboten. Dieser ist jedoch deutlich teurer als mein bisheriger Vertrag (gemessen in monatliche Auszahlung im Schadensfall in Euro pro eingezahltem monatlichem Euro).
Mein Vertrag hat eine Dynamik vereinbart. Durch diese wird regelmäßig die Leistung (und auch der Beitrag) erhöht. Warum ist das möglich, aber nicht die Nutzung der Nachversicherungsgarantie?
"Ohne erneute Gesundheitsprüfung" heißt für mich auch, dass ich beim neuen Vertrag so gestellt werden muss, wie ich beim Abschluss des alten Vertrags war. Das umfasst für mich auch das Alter. Ich war bei Abschluss des alten Vertrags knapp 10 Jahre jünger als jetzt. Das Verhältnis Auszahlung zu Beitrag im neuen Vertrag für eine knapp 10 Jahre jüngere Person wäre zwar immer noch schlechter als in meinem alten Vertrag, aber deutlich besser als das Angebot, das mir gerade vorliegt. Wie seht ihr das?
Vielen Dank im Voraus für eure Kommentare!