Hallo liebes Forum,
mich treibt zur Zeit eine Sorge um und ich wäre froh über einige Meinung zu meinem Anliegen.
Ganz kurz zu meiner Person:
Lehramtsstudent, kurz vor Beendigung des Studiums, geplante Verbeamtung (falls es beim Beruf Lehramt bleibt). Privat versichert über meinen Vater (Familienversicherung), bereits abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung (vom Vater vor vielen Jahren für mich abgeschlossen, welcher auch monatlich etwas einzahlt).
Ich fasse das Anliegen im Wesentlichen in Kürze zusammen:
Ausgangsbedingung:
Anfang des Jahres hatte ich unklare Magen-Darm-Beschwerden, die sich in Blähungen, leichtem Bauchweh und Darmgeräuschen äußerten. Mehrere Ultraschalls, ein großes Blutbild und eine Stuhlprobe ergaben keine sonderlichen Auffälligkeiten (zum Blutbild später noch einige Details).
Da die Beschwerden aber trotzdem gut 6 Wochen weiter anhielten und man dennoch aber nichts auf organischer Seite finden konnte, begab ich mich natürlich auf Ursachenforschung und zog (allerdings selbst nicht wirklich davon überzeugt) mal ein Beratungsgespräch in der psychosomatischen Ambulanz in Betracht, auch weil der Facharzt (Gastroentologe), als nix gefunden wurde, diesen Bereich in Betracht zog.
Bei der Anmeldung achtete ich allerdings penibel darauf, dass dies als Selbstzahler geführt wird, sogar auf die externen Abrechnungsgesellschaften habe ich verzichtet (bzw dem widersprochen), sodass die Klinik mir die Rechnung persönlich ausstellen und zuschicken muss. Zudem sollte da eine Art ärztlicher Bericht bzw. Brief über die erfolgten ambulanten Gesprächsstunden angefertigt werden: da kreuzte ich an, dass dieser Brief NUR an mich und sonst an keinen Hausarzt, keine KK oder sonstige Parteien verschickt würde.
Zusammenfassung: Ärztlicher Brief geht NUR an mich, Selbstzahlung, keine KK, keine externen Abrechnungsgesellschafen.
Ich hatte in der Vergangenheit noch nie wirklich psychische Beschwerden oder Probleme, deswegen war ich eigentlich eher zögerlich beim Schritt zur psychosomatischen Ambulanz, aber mir ließen die Beschwerden, wo doch organisch anscheinend nichts gefunden wurde, keine Ruhe.
Abbruch der Gespräche meinerseits aufgrund nachlassender Beschwerden:
Vereinbart in der psych. Ambulanz waren 1, maximal 4 Gespräche, dann sollten anhand der Gespräche eine Art Befund erstellt werden und dann weitervermittelt werden an niedergelassene Therapeuten.
Das erste Gespräch habe ich also wahrgenommen. Habe von meiner Unruhe / meinen Sorgen aufgrund dieser Beschwerden berichtet, auch dass ich ab und an vor Uni-Prüfungen auch schon mal Prüfungsangst habe, aber dies ist nur in akuten stressigen Zeiten, nicht chronisch, sprich in ruhigen Zeiten ist auch alles normal.
Ein zweites Gespräch zur tiefergehenden Befragung sollte stattfinden, aber da in der Zwischenzeit nach einer Woche der Erholung und Entspannung meine Beschwerden schon deutlich nachließen, bereute ich den vorschnellen Schritt zur Ambulanz, weil es mir nun als ziemlich überstürzt vorkam und so kontaktierte ich die und brach das zweite und weitere Gespräche mit Verweis auf die Besserung meiner Beschwerden ab. Auch bat ich sie, über das einzige stattfindende Gespräch von gerade mal einer knappen halben Stunde Dauer keinen Bericht (extern & intern) anzufertigen, da dies ja ohnehin nur eine sehr oberflächliche Diagnostik gewesen sein konnte und ich in der Zwischenzeit besorgt war, dass dieser Schritt karierre- und versicherungsmäßig vielleicht nicht so wohl überlegt war.
Dieser Bitte kam man mir aber NICHT nach, sie seien zu einer Dokumentationspflicht verpflichtet, hieß es, und ich würde über dieses stattgefundene Gespräch einen ärztlichen Bericht der Psychologin erhalten, der allerdings nur an mich geht, wie ich es angekreuzt hatte.
Unterdessen hat sich meine Hausärztin mein großes Blutbild näher angeschaut und festgestellt, dass meine Schilddrüsenwerte grenzwertig (leicht über dem maximalen Wert) liegen und mich diese Woche zu einem Nuklearmediziner geschickt, um dies abklären zu lassen. Sie meinte, meine Beschwerden und auch meine Unruhe könnten sehr wahrscheinlich durch die grenzwertigen Schilddrüsenwerte kommen.
Somit wäre dann DOCH eine organische Ursache vorhanden und keine psychische. Aber dieses einzelne, ambulante Gespräch kann ich jetzt nicht mehr rückgängig machen.
Mir macht das nun Sorgen, insbesondere was nun wohl in diesem Bericht als "Befund" bzw. "Diagnose" drinstehen könnte. Wenn die mir jetzt eine Art Angststörung aufgrund Ängste bzw. innerer Unruhe attestieren, welchen Wert hat das Ganze überhaupt bei einem einzelnen, halbstündigen Kennenlerngepräch, was zudem ja nicht einmal eine Therapie darstellt? Hätte das überhaupt irgendeine valide Relevanz?
Könnte mir das in Bezug auf BU und spätere Dinge wie Verbeamtung auf die Füße fallen, oder brauch ich das nirgends zu erwähnen? Es war eindeutig keine Psychotherapie, sondern diese 1 bis maximal 4 Gespräche dienten der Einschätzung/Anamnese. Wäre dieser Arztbrief und eine eventuell darin vermerkte "Diagnose" (falls man in dieser Situation überhaupt von einer aussagekräftigen Diagnose reden kann) relevant?
Zwar hat mein Vater für mich bereits eine BU abgeschlossen und ich bin momentan auch über ihn privat versichert, aber ich frage mich nun doch, ob mir dieser scheiß Brief nun irgendwann auf die Füße fallen könnte, falls ich eventuell mal die BU wechseln wollen würde, oder eventuell Zusatzklauseln abschließen wollen würde? Ich weiß momentan nicht auswendig, was mein Vater damals in jungen Jahren da für mich vertraglich abgeschlossen hat, aber sobald ich beruflich anfange, werde ich die BU natürlich übernehmen müssen.
Ich bin gerade einfach nur verunsichert, ob ich Mist gebaut habe mit diesem schei* ambulanten Gespräch. Ich wäre zwar durch Selbstzahlung und meine Vorkehrungen nicht öffentlich aktenkundig, aber die Ambulanz hat mich jetzt halt in der Kartei gespeichert. Wäre es möglich, mit Blick auf die Schilddrüsenwerte diesen ärztlichen Bericht/Befund rückgängig zu machen, falls man mir attestiert, dass die Schilddrüsenwerte Ursache dieser Empfindungen waren?
Vielen Dank!