Welchen Berater denn?
https://www.finanztip.de/riester/riestern-mit-fonds/
Ich habe es über fonds-for-less gemacht.
Welchen Berater denn?
https://www.finanztip.de/riester/riestern-mit-fonds/
Ich habe es über fonds-for-less gemacht.
Wie hoch war jetzt die Gebühr für den Wechsel?
UI verlangt 50 Euro.
DWS erstattet Wechselgebühren, allerdings weiß ich nicht wie sich das verhält wenn man über einen Vermittler abschließt.
Da kann ich im Herbst dann gerne drüber berichten.
Gerade bin ich noch am Überlegen, ob ich weiter mit Riester mache oder nicht. Ich muss sagen, dass ich aktuell nicht den Mindestbeitrag zahle. Dies wollte ich jetzt aber ändern oder komplett aufhören.
sozialversicherungspflichtiges RV letztes Jahr 53.000 EUR
1 Kind geboren 2018
Was mir jetzt noch eingefallen ist, dass ich für meine Frau noch einen Vertrag machen könnte. Sie ist Freiberuflerin und mittelbar über mich förderfähig. Also könnte ich einen Vertrag von 60 EUR abschließen. Ist es korrekt, dass ich Ihre 175 EUR Zulage auch von meinen Mindestbeitrag abziehen kann?
Ab welcher Förderquote lohnt sich eurer Meinung nach Riester?
Setze den Beitrag auf Mindestbeitrag, dass Du die Förderung bekommst (kriegst ja auch noch Kinderzulage!) und nimm den Steuervorteil mit.
Das Ganze würde ich dann als Teil eines Altersvorsorge-Portfolios betrachten und den eingesparten Teil z.B. in Aktien / ETF's / Immobilien investieren.
Ich würde an Deiner Stelle keinen weiteren Riester-Vertrag abschließen.
Aber es würden für meine Frau doch 60 EUR im Jahr reichen um die 175 EUR zu erhalten, die ich wiederum von meinem Mindestbeitrag abziehen kann oder nicht?
Die mittelbar förderberechtigte Person muss den Sockelbetrag (60 Euro) einzahlen und die unmittelbar förderberechtigte Person muss den für sie erforderlichen Beitrag einzahlen (4% vom Vorjahresbrutto - eigene Förderung).
Wenn im Vertrag der unmittelbar förderberechtigten Person zu wenig eingezahlt wird, werden die Förderungen zu beiden Verträgen gekürzt.
LOL
Ja, aber der Mindestbeitrag der unmittelbar förderberechtigten Person reduziert sich doch um die 175 EUR der mittelbar förderberechtigten Person (Voraussetzungen natürlich, dass diese die 60 EUR in einen eigenen Vertrag einzahlt) oder?
Beispiel:
Arbeitnehmer 55000 Brutto
1 Kind nach 2008 geboren
Ehefrau selbstständig
Ehefrau zahlt 60 EUR in eigenen Vertrag
Ehemann 2100 -175 Grundzulage -175 Grundzulage Ehefrau - 300 Kinderzulage= 1450 EUR
Hm, mein (bisheriges) Verständnis ist:
Vertrag 1: 2100 - 175 = 1925
(ggf. 1925 - 300 = 1625 wenn die Kinderzulage in den 1. Vertrag fließt)
Die Zulage für den 2. Vertrag spielt meiner Meinung nach nur im Rahmen der Günstigerprüfung bei der Steuererklärung eine Rolle.
Daher würde ich erwarten, dass die Zulagen gekürzt werden, wenn der erste Vertrag nur mit 1450 Euro bedient wird.
Wenn das anders sein sollte, dann bitte ich um einen Hinweis.
@tobiasweiss kannst du die Frage beantworten?
Das lief bei uns tatsächlich so:
a) Mein Eigenbeitrag 1450 EUR + Kinderzulage 300 EUR + Grundzulage 175 EUR
b) ihr Eigenbeitrag 60 EUR + Grundzulage 175 EUR
D.h. die Grundzulage des mittelbar Förderberechtigten wird im Hauptvertrag als Beitrag berücksichtigt.
Hier ist der Artikel dazu, aber ohne meine eigene Abrechnung hätte ich das hieraus nicht ablesen können:
https://www.finanztip.de/riester/riester-foerderung/
Perfekt. Danke für die Bestätigung. Dann werde ich das so machen.
So, eben nachgeschaut (und Augen gerieben):
https://dejure.org/gesetze/EStG/86.html
Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz klingt für mich jetzt auch so.
Ich wusste das bis vor kurzem nämlich auch nicht. Aber so lasse ich meine Frau natürlich noch einen Vertrag für 60 EUR abschließen
115 Euro weniger zahlen müssen, weil man 60 Euro mehr zahlt.
Kann man mitnehmen.
So, eben nachgeschaut (und Augen gerieben):
https://dejure.org/gesetze/EStG/86.html
Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz klingt für mich jetzt auch so.
"(2) Ein nach § 79 Satz 2 begünstigter Ehegatte hat Anspruch auf eine ungekürzte Zulage, wenn der zum begünstigten Personenkreis nach § 79 Satz 1 gehörende Ehegatte seinen geförderten Mindesteigenbeitrag unter Berücksichtigung der den Ehegatten insgesamt zustehenden Zulagen erbracht hat."
Das ist aber m.E. unklar geschrieben. Dieser letztgenannte Ehegatte ist der gleiche wie der erstgenannte, also der nach §79 Satz 2, oder?
Nee, ich denke da geht es um beide.
Stimmt, danke für die Nachhilfe. Ist ja ein Dativ Plural Steuer-Gesetzestexte sollte ich nicht Samstag Abend lesen.
Nein, das ist keine klassische Wochenendlektüre.
Irgendwie kommen bei mir bei den ganzen Förderrechnern unterschiedlich Quoten heraus. Ich denke, ihr könnt mir weiterhelfen.
Also ich bin unmittelbar förderberechtigt. Brutto 60.000
ein Kind geb. 2018
Frau Freiberuflerin also mittelbar förderberechtigt. Soll daheim 60 EUR in eigenen Vertrag zahlen.
Ich zahle also 1450 und erhalte 175+300 Zulage
Meine Frau zahlt 60 und erhält 60 EUR Zulage. Ihr Gewinn sind ca. 55.000 (das schwankt natürlich)
Jetzt muss ich ja noch den Steuervorteil berechnen. Gehen wir von einen normalen zu versteuernden Einkommen von 92500 EUR aus. Wie rechne ich jetzt korrekt weiter?
Die Frau sollte aber auch 175 Euro an Zulage bekommen.
Ansonsten wäre der Steuervorteil Eigenbeitrag * Steuersatz (siehe Tabelle bzw. Rechner) - erhaltene Zulagen.