Alles anzeigenHallo zusammen,
es ist aus Sicht der Banken nachvollziehbar, dass diese in der Regel nicht bereit sind, ohne dass der Klageweg beschritten wird einem vorzeitigen kostenlosen "Ausstieg" aus dem Darlehnsvertrag oder sogar einer kompletten rechnerischen Rückabwicklung aufgrund einer nicht korrekten Widerrufsbelehrung zuzustimmen.
Für mich stellt sich daher die grundsätzliche Frage des Ablaufs und damit der Vorgehensweise in einem solchen Fall.
Denn der ausgesprochene Widerruf würde doch m. E. seitens der Bank - weil diese den Widerspruch nicht anerkennen würden - quasi dort als vorzeitige Kündigung gewertet und somit eine Vorfälligkeitsentschädigung geltend gemacht.
Somit sehe ich mich doch im Falle eines notwendigen Klagewegs nicht nur mit der Gefahr konfrontiert auf den gesamten Gerichtskosten sitzen zu bleiben sondern auch noch die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen.
Oder denke ich hier falsch?
hps
Ich denke hier in diesem Artikel finden Sie eine Antwort. Eine schöne Auflistung der aktuellen Situation in diesem Thema.