Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Hallo @Britta,


    danke für die klaren Worte.


    Bei test.de sind ja ca. 30 Urteile zitiert - leider schweigt man bei test.de bislang dazu, wie die Gerichte die Streitwerte ermittelt haben.


    Vielleicht können Sie bei Finanztip diese Frage beantworten.
    Schließlich wollen wir doch alle wissen, wie die Gerichte bislang dazu entschieden haben.


    Schon einmal vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • @RAWedekind


    Sollten Sie als Anwalt diese Frage nicht beantworten können wie ein Streitwert berechnet wird oder
    von was dieser abhängig ist?


    Der BGH hat was den Widerruf zu Darlehensverträge angeht zwar Urteile gefällt, aber es läßt sich nicht der
    Eindruck entkräften, dass wohl eine Menge in dieser Angelegenheit, abhängig ist von den einzelnen
    örtlichen Gerichten ist.


    Es hört sich gut an, Geld zu sparen aber dazu muss eine ganze Menge mehr passieren wie nur
    ein BGH Urteil zu folgen.


    Das Risiko abzuschätzen eine gerichtliche Auseinandersetzung zu führen sollte sehr gut überlegt sein.


    Denkt alle auch an die unternehmerischen Absichten der Rechtsanwälte, die Leben von diesen Prozessen
    und haben vielleicht auch dieses Interesse im Vordergrund wie ggfs. ein klares nein zu sagen, weil der
    Ausgang zu einer Klage völlig offen ist und ggfs. die Überraschung mit dem Urteil kommt, vorallem dann
    wenn die Rechtschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt.


    Einen wirklich guten Rechtsanwalt zu finden ist eine große Herrausforderung.


    Die Medien berichte alle nur positives aber vieles wird nicht berichtet bzw. verschwiegen und wenn man
    zu diesem Thema in die Detailarbeit geht, dann sieht die Situation etwas anders aus, nämlich gar nicht
    so einfach.

  • Hallo,
    nachdem eine Anfrage meinerseits bei der D*B, ein Hypothekendarlehen vorzeitig mit
    Vorfälligkeitsentschädigung abzuloösen abgelehnt wurde, eine Erhöhung der Tilgung ebenfalls,
    habe ich meinen Vertrag von 07.2006 von einem befreundeten Anwalt prüfen lassen.


    Die fehlerhafte Widerrufbelehrung entspricht exakt der, die der Urteilsbegründung
    (BGH, Urteil vom 17.01.2013, Aktenzeichen: III ZR 145/12, Rn. 10)zugrunde liegt.


    Kosten sind mir bis Dato noch nicht entstanden, mir wurde empfohlen, einen Widerruf
    per Einschreiben an die Bank zu schicken.
    Sollte dieser abgelehnt werden, bekomme ich von meiner Rechtsschutzversicherung (abgeklärt)
    eine Deckungszusage, da gebrauchte Immobilie.
    Ich werde jetzt noch einen Fachanwalt zwecks Beratung hinzuziehen und dann den
    genannten Weg beschreiten.

    • Offizieller Beitrag

    Das entscheidende hat der Gast im Beitrag zuvor und auch @RAWedekind schon desöfteren geschrieben.


    Bevor man in die Phase des Widerrufs geht, sollten folgende Dinge bereits geklärt sein:

    • besteht die Chance auf eine mögliche Finanzierung bei einem anderen Partner? oder sind genügend Vermögenswerte vorhanden?
    • besteht eine Rechtsschutzversicherung, wenn ja gibt diese eine Deckungszusage?

    Ich habe bewusst jetzt mal diese zwei aus den vergangenen Posts herausgegriffen, es gibt natürlich weitere.

  • Hallo und vielen Dank für die vielen Infos.
    Auch meine Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, Problem für mich, Ich arbeite als Handelsvertreter für eine Versicherung und habe über die Zentrale bei meinem Arbeitgeber das Darlehen abgeschlossen. Kann man mir dann nicht vorwerfen ich wäre selber " die Bank" und hätte es wissen müssen?
    Danke und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Nein, kann man Ihnen nicht vorwerfen. Sie haben den Vertrag mit der Zentrale Ihres Arbeitgebers ja als Privatverbraucher abgeschlossen und können ja nichts dafür das die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.


    Nur die andere Kehrseite der Medaille ist:


    Die Intention bei Ihnen ist dem Arbeitgeber sehr bewusst, denn eine Fehlberatung kann bei Ihnen fast vollständig ausgeschlossen werden. Somit bleibt nur noch das Ziel die verbesserte Zinssituation in Anspruch nehmen zu dürfen, dies natürlich auf Kosten Ihres Arbeitgebers.


    Meine persönliche Meinung:


    Ich würde diesen Widerrufsjoker nicht in Anspruch nehmen, da ich mir nicht sicher bin ob dies auf Seiten des Arbeitgebers keine weiteren Folgen nachzieht.

  • Hallo veehter Bankenschädiger,
    bin bei der Diba : ca.100 000 Restschuld mit noch fünjähriger Laufzeit bei 5,2 % Eff.zins .
    Habe meinen Vertrag prüfen lassen und die Belehrung ist nach seiner Meinubg falsch.
    Als Honorar möchte er 30 % von dem was ich einspare.
    Ist das korrekt ?

  • Klingt nach einem guten Deal. 30% von der ersparten Vorfälligkeitsentschädigung klingt risikolos für Sie. Das Angebot würde ich annehmen.
    Auch ich habe meinen Vertrag (ähnlich hohe Restschuld und Restlaufzeit) prüfen lassen mit dem gleichen Ergebnis. Allerdings will der Anwalt 2 TEUR für das pure Verfassen des Widerrufs und insgesamt 8TEUR, wenn dieser nicht akzeptiert wird und ein Vergleich mit der Bank geschlossen wird. Da ist mir das Kostenrisiko zu hoch.
    Da haben Sie richtig Glück.
    Meine Erfahrung nach dem Studium diverser Foren zu diesem Thema ist: Ohne Anwalt ist bei den meisten Banken nichts zu machen. Es gibt zwar einen Musterbrief, aber sie werden meistens von den Banken abgebügelt und müssen letztendlich doch einen Anwalt einschalten, um zu Ihrem Recht zu kommen.

  • Liebe Mitstreiter,
    kann mir einer sagen , wie hoch der Streitwert wäre bzw. die Höhe der Prozesskosten.
    105 000 € Restschuld, Laufzeit noch 5 Jahre, Effektivzins 5,17 %.
    Der Gedanken an einen Prozess lässt mich zweifeln ob ich den Widerrufsjoker ziehen soll.
    Meine Widerrufsbelehrung (Diba) ist lt. Anwalt falsch.

  • Hallo an alle,
    wir haben 2006 bei der DSL Bank ein Immodarlehen von € 204.000,-- aufgenommen mit 4,8% Zinsen. Welche Widerrufsbelehrung greift da bei uns - die von 2008?
    Vielen Dank für Antworten

  • Habe keine Rechtsschutz und hätte bisher auch noch nie eine gebraucht. Die meisten Anwälte setzen als Streitwert den Darlehensbetrag und nicht die Restschuld an. Denn man will ja den Kredit widerrufen. Das treibt die Kosten in die Höhe. Das treibt die Kosten.


    Das Angebot des Anwalts ist ein Witz. Bei meiner Bank ist bekannt, dass es bisher überall auf eine Klage ankommen lässt (BW Bank) und nach der ersten Instanz einen Vergleich mit Stillschweigeklausel anbietet. Meine VFE beträge ca. 10-11 TEUR. Wenn der Anwalt mit der Bank einen 50%-Vergleich aushandelt, zahle ich in Summe dann 5-6TEUR VFE und 4TEUR für den Anwalt (wenn dessen Kosten ebenfalls halbiert werden). Gibt es keinen Vergleich zahle ich VFE + Anwalt. Und da fragt der Anwalt nach, worum ich den Widerruf nicht wagen möchte. "Zahnärzte und Anwält, kurz Zahnwälte" sag ich nur.

  • Hallo,


    ich habe ebenfalls eine Baufinanzierung von 2007 bei der Diba in Höhe von 110.000. Meine Widerrufsbelehrung ist lt. Prüfung meiner Anwältin definitiv falsch. Ein Widerruf wurde seitens meiner Anwältin an die Diba bereits schriftlich erklärt, jedoch von der Bank abgelehnt. Da ich das Haus zwischenzeitlich aber verkaufen musste, riet meine Anwältin mir erstmal die Abrechnung des Darlehens zu machen (wurde im Mai auch erledigt und mit einer Vorfälligkeitsentschädigung von etwas über 12.000 EUR "bestraft") und danach weiter zu streiten. Dies taten wir selbstverständlich auch. Nach der Abrechnung forderte meine Anwältin mit Bezug auf den bereits getätigten Widerruf die vollständige Vorfälligkeitsentschädigung zurück. Eine erste Frist ließ die DIBA kommentarlos verstreichen. Nach einem erneuten Schreiben kam im August ein Vergleichsangebot von etwas über 6.000 EUR - die Hälfte also der geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung. Nach Rücksprache mit meiner Anwältin wurde das Angebot von uns nicht angenommen, sondern erneut die volle Rückzahlung gefordert. Die Diba blieb jedoch hart und hielt im letzten Schreiben Anfang September an ihrem Vergleichsangebot fest.


    Die Klage gegen die Diba wird derzeit seitens meiner Anwältin vorbereitet und in Kürze eingereicht. Ich bin sehr gespannt wie dieses Verfahren ausgeht, kann mich aber gott sei dank entspannt zurück lehnen - ein Hoch auf eine gute Rechtschutzversicherung, die anstandslos eine Deckungszusage erteilt hat!


    Viele Grüße

  • Hey,
    Ich habe 2000 das Darlehn aufgenommen und 2010 eine Zinsanpassung.
    Fällt nun die Anpassung, die einen neuen schriftlichen Vertrag mit Konditionsanpassung beinnhaltet auch unter das 2002 verabschiedete Gesetz oder bin ich damit gekniffen ? Im Vertrag von 2000 gibt es gar keine Widerrufsbelehrungen ( Hypovereinsbank),
    Gruß

  • Hallo Gast,



    Habe meinen Vertrag prüfen lassen und die Belehrung ist nach seiner Meinubg falsch.
    Als Honorar möchte er 30 % von dem was ich einspare.
    Ist das korrekt ?


    Das wird andere Leser sicher auch interessieren. Um welchen Anbieter handelt es sich denn? Will der Anbieter nur außergerichtlich tätig werden? Handelt es sich um einen Rechtsanwalt?
    Für mich klingt das nach einem so genannten Prozessfinanzierer. Solche Vergütungsmodelle gibt es in anderen Bereichen auch. Das würde so aussehen, dass ein Rechtsanwalt Deine Vertretung außergerichtlich und ggf. gerichtlich übernimmt. Die Kosten des Anwalts übernimmt der Prozesskostenfinanzierer und Du trittst Deinen Anspruch gegen die Bank an den Finanzierer ab. Soll das so funktionieren?


    Viele Grüße,
    Britta

    • Offizieller Beitrag

    Hallo an alle,
    wir haben 2006 bei der DSL Bank ein Immodarlehen von € 204.000,-- aufgenommen mit 4,8% Zinsen. Welche Widerrufsbelehrung greift da bei uns - die von 2008?
    Vielen Dank für Antworten


    In nachstehendem Artikel von Finanztip sind alle Widerrufsbelehrungen aufgeführt.


    http://www.finanztip.de/ratgeb…errufsbelehrung-darlehen/


    In Ihrem Fall gilt die Widerrufsbelehrung von 2004.

    • Offizieller Beitrag

    [quote='Gast','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/73-tausende-euro-sparen-durch-fehlerhafte- .....
    Das Angebot des Anwalts ist ein Witz. Bei meiner Bank ist bekannt, dass es bisher überall auf eine Klage ankommen lässt (BW Bank) und nach der ersten Instanz einen Vergleich mit Stillschweigeklausel anbietet. Meine VFE beträge ca. 10-11 TEUR. Wenn der Anwalt mit der Bank einen 50%-Vergleich aushandelt, zahle ich in Summe dann 5-6TEUR VFE und 4TEUR für den Anwalt (wenn dessen Kosten ebenfalls halbiert werden). Gibt es keinen Vergleich zahle ich VFE + Anwalt. Und da fragt der Anwalt nach, worum ich den Widerruf nicht wagen möchte. ....[/quote]


    Welchen Anwalt meinen Sie?

  • Ich habe heute Nachricht der VWC Wirtschaftsberatung in Essen erhalten wonach zwei meiner Darlehensverträge auf Grund mangelhafter Widerrufsbelehrung anfechtbar sein dürften. Habe diese Beratungsstelle hier in der Community gelesen. Meine Frage nun ? Die Kanzlei verlangt 25 % Gewinnbeteiligung im Erfolgsfall. Wie seriös ist dieses Angebot ? Oder besser gesagt, kann ich dieser Beratungsstelle trauen, oder ist das nur wieder eine Form der "Abzocke" Wäre dankbar über jede Info !! Denn blauäugig bin ich von Natur aus, also brauche ich das nicht zusätzlich


    Michael