Hallo Zusammen,
Die Verbraucherzentrale Hamburg kommt bei meiner Prüfung zur der Einschätzung dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei. Dies wird mit einer hinzugefügten Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ hinter „innerhalb von 2 Wochen“ begründet.
Die Kreissparkasse Schwalm-Eder mit Sitz in Nordhessen hat den von mir erklärten Widerruf abgelehnt. Sie ist der Auffassung das geringfügige Abweichungen unbeachtlich sind und belegt dies mit dem Urteil vom OLG Frankfurt vom 7.7.2014 23 U 172/13. Dieses Urteil vom OLG bezieht sich aber nicht auf die Laufzeit der Frist sondern u.a. auf das Ersetzen von Wörtern: „Frist“ statt „Widerrufsfrist“.
Meine Fragen:
- Wer hat Erfahrung mit einer solchen Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ ?
- Wer hat eventuell Kenntnis von Urteilen dazu?