Hallo liebe Community,
ich habe folgende Frage: ich werde demnächst mein Haus verkaufen. Die Finanzierung läuft gerade mal 4 Jahre. Demnach wird die Bank definitiv Vorfälligkeitsentschädigung anbringen. Die ungefähre Höhe hat mir mein Berater bereits mitgeteilt.
Nun ich vermute das der Vertrag von der DB aus dem Jahre 2010 auch Fehler in der Widerrufsbelehrung hat.
Was macht denn nun in meinem Fall Sinn, vor dem Verkauf den Vertrag widerrufen oder im Anschluss die Vorfälligkeitsentschädigung per Widerruf anfechten?
Da ich noch nicht genau weiss wie lange das prozedere dauert aber der Notartermin bereits in zwei Wochen ist, weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll.
Irgendjemand von Euch dabei, der einen ähnlichen Fall hatte?
Und wie stellt sich die DB bei solchen Themen an? Die sind ja nicht gerade klein...