Hallo Herr Wedekind,
es sollte nicht so angekommen, dass ich die Gebühren der Rechtsanwälte moniere. Gute Arbeit kostet eben gutes Geld.
Und "unfair" kam in meinem Post nicht vor.
Mir ging es um das mediale Pushen der Thematik. Ich bin eben halt nicht sicher, ob die Verbraucher tatsächlich wissen, auf was sie sich da einlassen. Ich bin der Überzeugung, dass 80% zurückrudern, wenn die angeschriebene Bank nicht in absehbarer Zeit positiv reagiert. Spätestens dann sieht der Mandant, dass es doch nicht so einfach ist, das Darlehn zurückabzuwickeln. Übrig bleiben Kosten. Mir werden zu viel und zu oft die möglichen Ersparnisse in den Focus gestellt. Man liest nur noch 40.000 EUR einsparen, 20.000 EUR VFE herausgeholt, etc. Wie Kaufmann schrieb, kann das tatsächlich 2 Jahre dauern und niemand weiss, was dabei heraus kommt.
Und mal ganz ehrlich: Was bedeutet sparen ?
Wir erhöhen ein mögliches Umschuldungsdarlehen um die voraussichtlichen Kosten. Einen Teil des Darlehens kann ohne Nichtabnahmeentschädigung zurückgegeben werden, da wir ja nicht wissen, wann und mit welcher Valuta das Altdarlehen abgelöst wird. Der Darlehensnehmer muss ja während des Prozesses weiter tilgen und die Restschuld reduziert sich.
Hat man den Mut und zieht das/die Verfahren durch und ist erfolgreich, spart der Verbraucher doch nicht sofort, sondern erst im Laufe während der neuen Zinsbindung. Ich gehe davon aus, dass die Anschlußfinanzierungen so konstruiert sind, dass die gleiche Rate weiterbezahlt wird. In diesem Fall ist der Tilgungsanteil höher als bei dem Altdarlehen. Der Vorteil liegt in der schnelleren Entschuldung. Und nu ?
Bekommt der Anwalt dann die von Ihnen erwähnten 8.000 EUR Anwaltskosten verteilt über 10 Jahre ? ( Ist ne blöde Frage ).
Ergo: Darlehensnehmer muss sich im Klaren sein, dass er Geld aus seinem laufenden Einkommen hinlegen muss.
Ich gehe davon aus, dass dieses ein normaler Arbeitnehmerhaushalt nicht eben so zur freien Verfügung hat.
Die einzige Zielgruppe, die tatsächlich über mehr Liquidität verfügt, ist die, die ihr Darlehen gegen Vorfälligkeitsentgelt zurückgezahlt hat.
Die, die Ihre Immobilie jetzt gerade verkaufen wollen/müssen, sind auf Löschungsbewilligung ihrer Bank angewiesen und müssen zunächst einmal wohl oder übel auf Geld verzichten, was sie sich später eventuell "zurückholen" können.
Also auch keine Liquidität.
Sie haben richtig geschrieben, Herr Wedeking: "Nur Mut"
Ich würde es ergänzen wollen auf "Nur Mut zum Risiko".
Denn:
Laut Verbraucherzentrale wurden 1.500 Verträge überprüft, wovon 80% fehlerhaft sein sollen. das wären 1.200 falsche Widerrufsbelehrungen. 150 Fälle wurden positiv für den Verbraucher entschieden. Das sind 12,50 %
Für diese Quote brauche ich Mut zum Risiko.
Viele Grüße
Stefan