Hallo Herr Wedekind,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich glaube, dann habe ich mich nicht eindeutig ausgedrückt:
Der Anwalt sagte, der zweite Vertrag (Forward-Darlehen) muss erst gar nicht mehr geprüft werden, weil durch den Widerruf des ersten Vertrages die Grundlage für den zweiten Vertrag entzogen ist. Von daher war eine Prüfung der Forward-Darlehen seiner Meinung nach gar nicht notwendig - da ging es nicht um das Geld für die zweite Prüfung!!!
Und Sie können mir glauben, ich bezahle auch das 3. Brötchen
Viele Grüße