"einmalige individualbetrag" und Co

  • Hallo zusammen,


    ich wollte den Thread nochmal aktivieren, da ich leider keine aktuellen Infos zu dem Thema finden kann. Hat jemand von euch schon Informationen ob das Urteil (Az. 12 O 341/14) gegen die Targobank mittlerweile rechtskräftig ist, oder wie der Stand eines potentiellen Einspruches seitens der Bank sich darstellt?


    Ebenfalls würde ich es immer noch begrüßen, wenn ihr für den Fall des Individualbeitrages einen Musterbrief anbieten könntet.


    vielen Dank und viele Grüße
    riddle

  • Guten Tag,


    laut Ihrem Musterbrief zur Rückforderung des Individualbeitrages ist die Targobank dazu verpflichtet, diese (Bearbeitungs-)Gebühren zurück zu erstatten.
    Ich habe diesen Vordruck genutzt um für einen Freund diese Kosten zurück zu fordern, hier die Antwort vom 04.11.2015:


    Sehr geehrter Herr XXX,


    Sie wünschen, dass wir eine im Rahmen Ihres Kredites mit der Kontonummer XXX vereinbarte Entgeltposition erstatten.


    Ihrem Erstattungswunsch können wir nicht entsprechen. Gerne nennen wir Ihnen den Grund für unsere Entscheidung.


    Sie haben einen Individual-Kredit aufgenommen. Mit dem Individual-Kredit bieten wir Ihnen zahlreiche Sonderleistungen, die im Kreditvertrag einzeln aufgeführt sind. Diese zusätzlichen Leistungen gehen über den Leistungsumfang normaler Kredite hinaus. Bei unserem Basis-Kredit sind sie nicht oder nur gegen zusätzliche Entgelte verfügbar. Die Gesamtkosten für die Kreditgewährung und die Sonderleistungen setzen sich dabei aus einem günstigeren Sollzinssatz und dem Individualbeitrag zusammen. Daher ist der Individualbeitrag nicht mit einer Bearbeitungsgebühr vergleichbar.


    Hier vorliegende Gerichtsurteile bestätigen ausdrücklich und wiederholt die Zulässigkeit des Individualbeitrags. Einzelne anderslaufende Entscheidungen ändern nichts an der nach unserer Auffassung gegebenen rechtlichen Zulässigkeit des Individualbeitrags.


    _______



    Was nun?


    LG Moerser84

  • Die hätten wir jetzt auch gerne ;) Fakt ist, dass dazu noch Entscheidungen ausstehen. Unsere Rechtsredakteurin hat daher die weitere Entwicklung immer im Blick.


    Ohne Gewissheiten können wir die aber nicht kommunizieren. Das Feedback ist sehr wichtig für uns und auf jeden Fall angekommen.

  • So ! Was lange währt, wird endlich gut ! :)


    Nachdem nun etwas über ein Jahr vergangen ist, freue ich mich sehr hier nun endlich berichten zu können, dass ich mit meiner Klage gegen die Targobank beim Amtsgericht Wuppertal erfolgreich war ! 8o


    Die Targobank wurde *im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO OHNE! mündliche Verhandlung* nach Aktenlage am 13.01.2016 dazu verurteilt, mir den einmaligen, laufzeitunabhängigen Individualbeitrag nebst Zinsen zu erstatten und auch die Prozesskosten gehen selbstverständlich zu deren Lasten, da meine Klage als zulässig und begründet anerkannt wurde.


    Dementsprechend möchte ich noch einmal alle Betroffenen dazu ermutigen, euch von der Targobank nicht abwimmeln zu lassen, sondern auf euren Forderungen zu bestehen und diese notfalls gerichtlich einzuklagen !!

  • Gefunden auf Anwalt.de:


    <<*Darüber hinaus hatten wir beim LG Düsseldorf am 08.07.2015, 12 O 341/14
    ein Unterlassungsurteil erstritten, dass es der Targobank insgesamt
    verbietet, von ihren Kunden überhaupt den Individualbeitrag zu
    verlangen. Diese Unterlassungspflicht kümmert die Targobank derzeit aber
    nicht. Die nächste Runde ist eingeleitet. Das OLG Düsseldorf hat auf
    den 17.03.2016 terminiert (I-6 U 32/13).
    Wir werden über das von uns betreute Berufungsverfahren berichten.


    Die Chancen auf eine erfolgreiche Rückforderung des
    Individualbeitrages sind derzeit sehr hoch, auch wenn vermutlich
    geklagt werden muss. Das kann sich aber ändern, wenn das OLG Düsseldorf
    die Entscheidung des LG Düsseldorf bestätigen sollte >>

  • Seit geraumer Zeit beobachte ich das Geschehen hier zum Thema Individualbeitrag der Targobank, weil auch ich betroffen bin.
    Nachdem ich den laufzeitunabhängigen Individualbeitrag schriftlich zurückforderte (über 1200,-Euro!), erhielt auch ich das ablehnende Standardschreiben der Targobank. Daraufhin schaltete ich eine renommierte, mit dem Thema vertraute Anwaltskanzlei ein. Auch diese erhielt einen ablehnenden Bescheid der Targobank auf ihre Aufforderung zur Rückzahlung.
    Daraufhin kam es Ende letzten Jahres zum Prozess, den wir vor Gericht gewannen.
    Die Targobank wurde zur Rückzahlung der Gebühren und meiner Kosten verurteilt. Allerdings legte sie Berufung gegen das Urteil ein.
    Inzwischen bekam ich einen Bescheid, dass die Targobank einen Vergleich anbietet und mir die Rückzahlung von 70% des Individualbeitrages anbietet. Es geht immerhin um einen Betrag von ca.1200,-Euro! Die Anwaltskanzlei riet mir zwischen den Zeilen, diesen Vergleich anzunehmen und teilte mir mit, dass mir nach Abzug aller Kosten ca.25,-Euro netto übrigbleiben würden.
    Wenn ich den Vergleich jedoch ablehnen würde, könnten die Kosten für mich ins unermessliche steigen, wenn ich die nächsten Instanzen auch noch durchstehen wollte, da niemand wüßte, wie die letzte Instanz entscheiden wird.
    Ich bin mir nicht sicher, was ich jetzt tun soll, möchte aber die Bank auch nicht einfach so davonkommen lassen. Zumal ich die Gerichtsgebühren von über 200,-Euro bereits auch gezahlt habe und den Prozess in erster Instanz ja gewonnen habe. Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, die das Warten auf die höchstrichterliche Entscheidung vereinfachen würde.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand einen Rat geben könnte.

  • @LoeweSL


    Hallo,
    vielen Dank für Deine Schilderung. Das ist sicher für viele Leser interessant.
    Könntest Du uns vielleicht das Gericht und Aktenzeichen nennen?
    Und vor welchem Gericht bist Du jetzt? Hattet Ihr schon eine mündliche Verhandlung?
    Viele Grüße.
    Britta

  • Hallo,
    habe letzte Woche den Musterbrief an die Targo geschickt.
    Heute kam die bekannte Ablehnung.
    Hatte schon jemand mit dem Musterbrief Erfolg?
    Macht es Sinn nochmal mit Hinweis auf das OLG Urteil zu antworten oder besser gleich den Anwalt einschalten?
    Viele Grüße