Hallo,
meine Frau und ich haben ein Gemeinschaftskonto sowie jeweils persöniche Konten bei unterschiedlichen Banken.
Bei der Bank mit Gemeinschaftskonto ist noch kein Freistellungsauftrag erteilt. Hier kann ich online wählen ob dieser für eine Gemeinsam- oder Einzelveranlagung gestellt werden soll (mit den daraus unterschiedlich resultierenden Freibeträgen).
So weit so gut. Wenn ich nun aber einen gemeinsamen Freistellungsauftrag für 2020 erteile und wir beide im nächsten Jahr unsere Steuererklärung machen und trotz Ehe dabei Einzerveranlagt werden möchten, wie ist dann die Situation zu behandeln? Rückwirkend für das vergangene Jahr kann der Freistellungauftrag ja nicht mehr geändert werden.
Bin ich durch den erteilten gemeinsamen Freistellungsauftrag von diesem Jahr an meine Veranlagungsart bei der Steuer im Folgejahr gebunden?
Danke und Grüße