Einzelveranlagung und Splittung durch Freistellungsauftrag festgelegt

  • Hallo,


    meine Frau und ich haben ein Gemeinschaftskonto sowie jeweils persöniche Konten bei unterschiedlichen Banken.
    Bei der Bank mit Gemeinschaftskonto ist noch kein Freistellungsauftrag erteilt. Hier kann ich online wählen ob dieser für eine Gemeinsam- oder Einzelveranlagung gestellt werden soll (mit den daraus unterschiedlich resultierenden Freibeträgen).


    So weit so gut. Wenn ich nun aber einen gemeinsamen Freistellungsauftrag für 2020 erteile und wir beide im nächsten Jahr unsere Steuererklärung machen und trotz Ehe dabei Einzerveranlagt werden möchten, wie ist dann die Situation zu behandeln? Rückwirkend für das vergangene Jahr kann der Freistellungauftrag ja nicht mehr geändert werden.
    Bin ich durch den erteilten gemeinsamen Freistellungsauftrag von diesem Jahr an meine Veranlagungsart bei der Steuer im Folgejahr gebunden?


    Danke und Grüße

  • Wenn ich nun aber einen gemeinsamen Freistellungsauftrag für 2020 erteile und wir beide im nächsten Jahr unsere Steuererklärung machen und trotz Ehe dabei Einzerveranlagt werden möchten, wie ist dann die Situation zu behandeln?

    Spontan hätte ich geantwortet, dass das dann eben über die Veranlagung "bereinigt" wird, jeder kriegt 801 Euro und ein ggf. zu hoher FSA bei Einem wird dann gekürzt und dem anderen Partner "gutgeschrieben".


    Die Aussagen der Banken dazu sind aber sehr unterschiedlich:


    1. Comdirect:
    "Der Höchstbetrag von 1.602 Euro gilt nur bei Ehegatten/Lebenspartnern, die einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen und bei denen die Voraussetzungen einer gemeinsamen Veranlagung i. S. des § 26 Absatz 1 Satz 1 EStG vorliegen."
    -> Es reicht also, dass die Voraussetzungen vorliegen, nicht dass man das dann auch wählt.


    2. VR Banken
    "Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer haben Ehegatten/Lebenspartner, die unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, ein Wahlrecht zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung. Dieses Wahlrecht kann unabhängig davon ausgeübt werden, ob der Freistellungsauftrag von Eheleuten/Lebenspartnern gemeinsam oder einzeln erteilt wurde."


    3. Deutsche Bank
    "Zusammen veranlagte Ehegatten/Lebenspartner können den Freistellungsauftrag entweder gemeinsam erteilen und
    unterschreiben (bis max. 1.602 EUR) oder Einzel-Freistellungsaufträge (jeweils bis max. 801 EUR) erteilen. Einzelaufträge können nur auf Einzelkonten (auf eine Person lautend) angewandt werden. Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Gemeinschaftskonten und -depots als auch für Konten und Depots, die auf den Namen nur eines Ehegatten/Lebenspartners geführt werden."
    Ferner: "Getrennt veranlagte Ehegatten/Lebenspartner dürfen ausschließlich separate Freistellungsaufträge erteilen. Diese können nur auf Einzelkonten (auf eine Person lautend) angewandt werden."


    In der einschlägigen Kommentierung habe ich dazu (noch) nichts gefunden. Falls doch, liefere ich das noch nach.

  • @SuSe8, ich bin kein Steuerexperte. Aber grundsätzlich ist ein Freistellungsauftrag dafür da, Kapitalerträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags gleich von der Steuer freizustellen, anstatt sich das Geld erst später bei der Einkommensteuererklärung erstatten zu lassen. Nach meinem Verständnis kann man die Veranlagungsart aber trotzdem bei der Steuererklärung anders wählen; dann wird einfach eine Korrektur-Rechnung durchgeführt, und es gibt eine Nachzahlung oder Erstattung.


    Bei ehegattenübergreifender Verlustverrechnung scheint dieses Prinzip nicht zu gelten, siehe hier:
    https://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/


    Aber meine private Interpretation möge ein Experte gerne zurechtrücken!

  • Hallo ihr beiden,


    danke für eure Antworten und das Heraussuchen der jeweiligen Passagen bei den Banken. Denke auch, dass man über die Veranlagung das Ganze bereinigen kann. Werbe bei Gelegenheit aber bei meiner Bank nachfragen.


    Grüße

  • @SuSe8, ich bin kein Steuerexperte. Aber grundsätzlich ist ein Freistellungsauftrag dafür da, Kapitalerträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags gleich von der Steuer freizustellen, anstatt sich das Geld erst später bei der Einkommensteuererklärung erstatten zu lassen. Nach meinem Verständnis kann man die Veranlagungsart aber trotzdem bei der Steuererklärung anders wählen; dann wird einfach eine Korrektur-Rechnung durchgeführt, und es gibt eine Nachzahlung oder Erstattung.

    Genau so ist es. Wenn man dann die EInzelveranlagung der Ehegatten wählt, bekommt jeder Partner die 801€.



    Viele Grüße

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-