Liebe Community,
ich schildere kurz die derzeitige Lage, die ich in dieser Form nirgends im Netz gefunden habe, obwohl sie meiner Meinung nach nicht so selten ist. Im Grunde geht es darum, ob bei einem Verdienst als wissenschaftliche Hilfskraft von mehr als 450€ monatlich eine PKV möglich ist.
Ich bin 24, derzeit noch in der gesetzlichen Familienversicherung versichert. Meine Eltern sind also beide gesetzlich versichert. Ich schließe im September 2020 mein Erststudium ab, beginne dann ein Promotionsstudium ab Oktober. Ich bewerbe mich um ein Promotionsstipendium, das ich entweder direkt ab November 2020 oder erst ab Mitte 2021 beziehen kann - die Bewerbungsvorgänge dauern teils mehrere Monate. Für die Überbrückungszeit bis zur Zu- oder Absage kann ich als wissenschaftliche Hilfskraft (nicht: studentische Hilfskraft) am Lehrstuhl meines Doktorvaters arbeiten (19 Std./Woche; 15€/Stunde). Das Stipendium beträgt im Falle einer Zusage 1450€ monatlich. Zu diesem Zeitpunkt wäre ich gezwungen, nur noch 10 Std/Woche zu arbeiten - das ist bei den Förderwerken eine übliche Regel. In der GKV käme ich - mit Stipendium - bei einem Satz von 14,6% + 3,05% auf etwa 256€ Krankenversicherung. Eine PKV wäre deutlich günstiger, sowohl mit als auch ohne Stipendium.
Folgende Feststellungen habe ich recherchiert:
- Studentische GKV und Promotionsstudium schließen sich aus. Familienversicherung fällt wegen Zweitstudium (und wegen Alter...) weg.
- Jobs mit über 450€ monatlich lösen Sozialversicherungspflicht aus. Das hätte ich sowohl mit 10 als auch mit 19 Std./Woche.
- Eine private Krankenversicherung erscheint also nicht möglich.
Hier hänge ich fest: Ich kenne Promotionsstudenten, die auch Stipendiaten waren und am Lehrstuhl als WHK gearbeitet haben, die in der PKV versichert waren.
Daher meine zentrale Frage, die all das klären würde: Lösen WHK-Stellen bis max. 20 Std./Woche unabhängig vom Gehalt keine gesetzliche Sozialversicherungspflicht aus? Denn dann könnte ich mich während der Promotion privat versichern (in einem Ausbildungstarif), nach der Promotion würde ich entweder
- Weniger als die JAEG verdienen und mich so gesetzlich versichern können.
- Ins Lehramt gehen und so als Beamter / Anwärter eh in der PKV bleiben.
Ich hoffe, ich konnte das Problem schildern.
Vielen Dank für alle Antworten und Erfahrungswerte!