Steuererklärung für Verstorbene

  • Hallo zusammen,


    ich benötige mal euer Experten-Schwarmwissen. :)


    Meine Schwiegermutter ist leider vor etwas über einem Jahr plötzlich verstorben. Neulich bin ich aufgrund unserer eigenen Steuererklärung auf das Thema Steuererklärung für Verstorbene gestoßen. Meine Schwiegermutter hat in den letzen Jahren keine Steuererklärung abgegeben (Steuerklasse 1). Sie hatte das immer wieder vor, hat es aber vor sich her geschoben.


    Nun habe ich spaßeshalber mit unserer Software ihre Steuererklärung für die letzen 4 Jahre erstellt und es würde sich insgesamt ein Guthaben für uns ergeben. (für 2019 kleine Nachzahlung, 2018,2017 und 2016 Erstattung). Nun meine Fragen:


    - Ist es erlaubt auch für einen Verstorbenen eine Steuererklärung für mehrere Vorjahre zu machen?
    - Kann ich das einfach so machen, ohne vorher irgendwelche Rücksprache mit dem Finanzamt zu halten?


    Vielen Dank schon im Voraus!


    Liebe Grüße
    Venzia

  • Ja, geht. Das Finanzamt verlangt einen Erbschein o.ä.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Ist es erlaubt auch für einen Verstorbenen eine Steuererklärung für mehrere Vorjahre zu machen?

    Das kann nur der Erbe, bzw. wenn es mehrere Erben sind, die Erbengemeinschaft machen. Prüfen Sie daher zunächst, wer Ihre Schwiegermutter beerbt hat.

  • Mein Mann ist Alleinerbe laut Testament

    Dann ist Ihr Mann verpflichtet die fehlenden Steuererklärungen abzugeben, sofern die Erblasserin zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet war. Ist das nicht der Fall gewesen, kann Ihr Mann noch freiwillig Steuererklärungen bis zu einem Zeitraum von vier Jahren rückwirkend abgeben.