Freistellungsauftrag wird trotz Kapitalgewinnen nicht verwendet

  • Hallo liebe Community,
    ich habe im April einen Account bei Trade Republic erstellt und ihnen von meinem Pauschaltbetrag von 801 Euro einen Freistellungsauftrag von 150 Euro erteilt. Am 20. April habe ich für 20 ETF-Anteile am IE00B57X3V84 insgesamt 728,30 Euro Kaufgebühr an Lang & Schwarz und einen Euro Fremdkostenzuschlag an Trade Republic gezahlt. Am 7. Mai habe ich die Anteile dann für 738,80 Euro verkauft, wovon wieder 1 Euro Fremdkostenzuschlag abgezogen wurde, sodass ich 737,80 Euro erhalten habe. Ohne die Gebühren wären das 10,50 Euro Kursgewinn, tatsächlich bekommen habe ich nach Zahlung der Gebühren 8,50 Euro realisierten Kursgewinn.


    a) Sehe ich es richtig, dass laut https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/ diese Gewinne dann abgeltungssteuerpflichtig sind, aber durch den Pauschalbetrag von 801 Euro diese Steuern nicht gezahlt werden müssen, solange sie unter diesem Betrag bleiben?


    b) Fallen die 25% Abgeltungssteuer dann auf die 10,50 Euro "Gewinn" an oder auf die 8,50 Euro, die ich wirklich erhalten habe?


    c) Im Punkt "Freistellungsauftrag" der TR-App wird mir angezeigt, dass 0€ von meinen maximal 801€ bei Trade Republic in Anspruch genommen wurden, obwohl ich die 8,50 Euro ohne irgendwelche Abzüge bekommen habe. Wird das dann erst am Jahresende eingetragen oder ist etwas falsch gelaufen? Ich möchte nicht versehentlich Steuern hinterziehen, die ich zahlen müsste.


    Vielen Dank für hilfreiche Antworten
    Aquarius

  • Hallo @Aquarius, willkommen in der Community.


    a) ja
    b) zweite Variante
    c) Ich habe keinen FSA und insofern steht dort bei mir nichts, Insofern gehe ich davon aus, dass damit nur der hinterlegte aber nicht der ausgenutzte Anteil angezeigt wird. Ferner kenne ich bei TR kein laufendes Steuerreporting wie bei anderen Anbietern. Was steht denn auf der Abrechnung?


    Wenn Du es genau wissen möchtest stell ein Ticket ein bei TR und berichte dann gerne hier.

  • Vielen Dank für die Klarstellung bei a) und b).


    Zu c), es wird angezeigt "In diesem Jahr hast x € von maximal 801 € bei Trade Republic in Anspruch genommen". Als ich am Tag nach meinem Verkauf nachgeschaut habe, stand es noch auf 0€, als ich heute morgen nochmal reinschauen wollte, bevor ich das Ticket erstelle, war es korrekt eingetragen.


    Dauert wohl einfach ein bisschen, bis das übernommen wird.

  • Zu b) sind die Bruttogewinne (OHNE Ordergebühren) zu versteuern. Also 10,50 Euro die zu versteuern wären.


    Die 801,- Sparerpauschbetrag/Freistellungsauftrag sind steuerlich wie Werbungskostenpauschale zu sehen. Damit sind dann alle "sonstigen" Kosten abgegolten.

  • Damit sind dann alle "sonstigen" Kosten abgegolten.

    Das ist so nicht richtig. Abgegolten sind damit z.B. Depotentgelte, Telekommunikation, Zeitschriften, Fahrten zur Bank etc. aber nicht die Transaktionskosten. Diese werden bereits bei der Bank dem Veräußerungserlös gegengerechnet. Hat zumindest bei Flatex immer geklappt.


    §20 Abs.4 EStG https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
    Gewinn im Sinne des Absatzes 2 ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten; bei nicht in Euro getätigten Geschäften sind die Einnahmen im Zeitpunkt der Veräußerung und die Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umzurechnen.