Hallo zusammen,
sofern bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (Dienstreise) der Arbeitgeber z. B. einen Mittagssnack gezahlt hat, der unter den 12 Euro liegt, kann man doch trotzdem den Rest der 12 € für den Tag in der Steuererklärung angeben also dann einfach den Beitrag des AG abziehen, oder sehe ich das falsch?
Und noch eine Besonderheit würde mich interessieren. Ich komme ja aus NRW und habe den AG gewechselt, dieser rechnet nach dem Reisekostenrecht (Öffentlicher Dienst) ab, vorher habe ich aber immer die für Deutschland geltenden Mehraufwände in meiner Steuererklärung geltend gemacht und vom Finanzamt auch anstandslos akzeptiert bekommen. Jetzt wollte ich da auch die Differenz geltend machen. Auf das Jahr ist da ein dreistellige Betrag zusammen gekommen. Hat da jemand Erfahrungen zu?
Danke