Hallo zusammen,
wie sicher viele von euch hatten wir bereits im letzten Jahr einen Familienurlaub für dieses Jahr gebucht. Unsere Reise sollte in ein Familienhotel in der Türkei gehen. Abreisetermin wäre der 16.06.2020. Reiseveranstalter ist TUI
Letztendlich wollen wir auf keinen Fall zur aktuellen Zeit reisen. Daher haben wir unsere Reise mit dem Musterschreiben von Finanztipp storniert.
Hier ist das Schreiben das an den Reiseveranstalter ging:
Rücktritt Pauschalreisevertrag (§ 651h BGB)
Erstattung des Reisepreises
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit trete ich von dem zwischen uns geschlossenen Pauschalreisevertrag zurück. Die Pauschalreise nach Belek in der Türkei sollte vom 16.06.2020 bis 24.06.2020 stattfinden. Ich habe bisher eine Anzahlung bzw. einen Reisepreis in Höhe von xxx€ bezahlt.
Die weltweite Corona-Pandemie und die behördlichen Maßnahmen gegen die Ausweitung des Virus stellen unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände dar, die die Durchführung der Pauschalreise und die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen im Sinne von § 651h Abs. 3 BGB. Das belegt auch die aktuelle weltweite Reisewarnung, die das Auswärtige Amt für alle Reisen ausgesprochen hat. Eine Durchführung der Reiseleistung erscheint unmöglich.
Ich bitte daher um Erstattung des Reisepreises. Einen Gutschein oder eine Umbuchung als Alternative zur vollständigen Erstattung akzeptiere ich nicht.
Bitte überweisen Sie den von mir gezahlten Reisepreis in Höhe von xxx€ vollständig bis spätestens zum xxx auf folgende Kontoverbindung:
Kontoinhaber: xxx
IBAN: xxx
Kreditinstitut: xxx
Mit freundlichen Grüßen
xxx
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Als Antwort bekamen wir folgendes:
Ihre Reise in die Türkei
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom xxx.
Die strengen Einreisebeschränkungen in zahlreichen Ländern hindern uns,
unseren Kunden einen Urlaub dorthin zu ermöglichen.
Wir kündigen daher die Reiseverträge für alle Anreisen bis einschließlich 14.
Juni 2020.
Die Reiseverträge für Deutschlandreisen kündigen wir bis einschließlich
dem 24.05.2020.
Für spätere Anreisen gibt es zum heutigen Zeitpunkt noch keine
Entscheidung, da wir zunächst die weitere Entwicklung in unseren
Reiseländern beobachten und uns auch an den Empfehlungen des
Auswärtigen Amtes orientieren. Daher ist auch für Ihre Reise zurzeit eine
Stornierung nur mit den Gebühren der allgemeinen Reisebedingungen der
TUI Deutschland GmbH möglich.
Sollte sich die Situation ändern, werden wir die Lage neu bewerten,
geeignete Maßnahmen ergreifen und Sie entsprechend informieren.
Wir möchten Ihnen in der jetzigen Situation gern entgegenkommen und
bieten Ihnen daher eine gebührenfreie Umbuchung zum aktuellen
Reisepreis auf unser aktuell buchbares TUI Deutschland Angebot
2020/2021 an. Melden Sie sich bitte mit Ihren neuen Reiseplänen bei Ihrem
Reisebüro oder Ihrer Buchungsstelle - die Kollegen stehen Ihnen gern zur Seite.
Sie haben uns Ihr Vertrauen geschenkt für die schönsten Wochen im Jahr -
und dieses Vertrauen können Sie sehr gern auch für Ihre neue Reise in uns
setzen.
Wir senden Ihnen herzliche Grüße und: Bleiben Sie gesund!
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Nun haben wir dort telefonisch angefragt was den das Umbuchungsangebot wäre. Wir könnten auf einen späteren Termin in 2020 umbuchen, was uns aber nicht mehr möglich ist. Und für das Jahr 2021 geht es nur bis zum April, und dort können wir auch nicht Fliegen da wir schulpflichtige Kinder haben.
Wir müssen innerhalb der nächsten Wochen die Reise stornieren und verlieren dadurch 40% vom Reisepreis. Das würden wir auch vorerst in Kauf nehmen möchten aber im Nachgang die Möglcihkeit haben das Geld uns über einen Anwalt etc. wieder zurückzuholen.
Wie sollte man nun am besten Vorgehen? Gibt es hierfür ebenfalls ein Musterschreiben? Ich denke das wird sehr viele Menschen betreffen und wäre sicher hilfreich.