Hallo,
ich habe zwei Fragen zur Riesterbeitragsgarantie. Im Netz bin ich nicht wirklich fündig geworden, daher hoffe ich hier auf Expertenwissen.
Soweit ich verstanden habe, werden bei Riesterprodukten zur Auszahlphase mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantiert. Durch die Abschluss- und Vertriebskosten ist ja in den Anfangsjahren oft das gebildete Kapital geringer als die eingezahlten Beiträge und Zulagen.
Also als Beispiel:
10 Jahre wurden jährlich 1925 Euro eingezahlt und 175 Euro Zulagen erhalten. Ergibt einen Betrag von 21.000 Euro. Gleichzeitig hat man jährlich 150 Euro Kosten gehabt, so dass bei einer 0% Rendite das angesparte Kapital nur 19.500 Euro beträgt.
Was passiert, wenn man nun die Versicherung beitragsfrei stellt? Muss dann die Versicherung trotzdem dafür sorgen, dass mindestens die 21.000 Euro bei Beginn der Auszahlphase zur Verfügung stehen?
Und dann noch eine weitere Frage: Während der Freistellung entscheidet man sich, 3.000 Euro zu Wohnriesterzwecken zu entnehmen. Was bedeutet das für die Beitragsgarantie? Müssen dann zu Beginn der Auszahlphase mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen abzüglich der Entnahme, also in obigem Beispiel 18.000 Euro zur Verfügung stehen?
Danke schon einmal für Eure Antworten.