Gilt das aktuelle BGH-Urteil auch für vorzeitig zurückgezahlte private Immobilienkredite (wegen Objektverkaufs),
bei dem die Bank für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Bearbeitungsgebühren kassierte?
Konkret:
Nach Hinweis auf das Urteil des OLG Frankfurt v. 17.04.13 wies die Bank eine Rückforderung zurück mit der Begründung,
es handele sich „nicht um Entgelt, sondern um einen Schadensposten im Rahmen der Geltendmachung der Vorfälligkeitsentschädigung“.
Wäre für Rechtshinweise dankbar.