Guten Tag,
Ich habe eine Frage zum Steuerklassenwechsel während des Mutterschutzes vor dem Geburtstermin.
In allen Ratgebern und Foren zum Thema Steuerklassenwechsel in der Schwangerschaft steht, dass ein Zurückwechseln der Steuerklassen in die "bessere" Steuerklassenkombination erst im Monat nach der Geburt des Kindes möglich bzw. ratsam ist. Allerdings verstehe ich nicht genau warum dies der Fall sein sollte.
Warum verstehe ich diese Aussage nicht:
1. Der Bemessungszeitraum des Elterngeldes endet in dem Monat vor dem Mutterschutz in dem man noch komplett gearbeitet hat.
2. Der Bemessungszeitraum für das Mutterschaftsgeld sind die 3 vollen Monate vor Beginn der Schutzfrist und da das Mutterschaftsgeld "Netto" also ohne steuerliche Abzüge gezahlt wird hat die Steuerklasse der Mutter im Mutterschutz keine Auswirkung auf die Zahlungen von Arbeitgeber und Krankenkasse.
Diesen beiden Aussagen zufolge sollte es möglich sein den Steuerklassenwechsel schon im letzten Monat vor dem Mutterschutz zu beantragen (werdende Mutter ist im Mutterschutz vor der Geburt also schon wieder in der für sie ungünstigen Steuerklasse) ohne das es nachteilige Effekte auf das Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld gibt. Der einzige "nachteilige" Effekt wäre also, dass der Anteil des Bruttogehaltes der werdenden Mutter in dem Monat in dem der Mutterschutz beginnt mit höheren steuerlichen Abzügen belastet wird.
Ist mir bei meinen Annahmen eventuell ein Fehler unterlaufen?
Natürlich ist eine solche Vorgehensweise erst seit Beginn 2020 möglich, da man die Steuerklasse seitdem mehrfach pro Jahr wechseln kann.
Hintergrund der Frage ist natürlich die Corona-Krise:
Der Betrieb in dem ich beschäftigt bin hat jetzt schon bis Ende des Jahres Kurzarbeit angemeldet. Der Geburtstermin ist im Oktober und wir wollen natürlich so schnell wie möglich in die Steuerklassenkombination wechseln, in der das Kurzarbeitergeld am höhsten ausfällt ohne dabei die Höhe des Elterngeldes oder des Mutterschaftsgeldes negativ zu beeinflussen.
Ich würde mich freuen wenn Ihr mir eure Sicht der Dinge zum oben beschriebenen Sachverhalt mitteilen könntet.
Mit freundlichem Gruß,
Klaus