Etliche Monate vor Corona hatten Freunde ein Fährticket von Schottland auf die Shetlands gebucht und bezahlt. Obwohl die Fährverbindung im (Hin- und Rückfahrt) gebuchtem Zeitraum von der Reederei nicht mehr bedient wird, verweigert diese eine Rückzahlung des Ticketpreises.
Ich würde denken, daß dies analog zu Flügen nicht korrekt ist oder sehe ich das falsch? Wie ist hier die Rechtslage?