Hallo,
eine rechtliche Frage:
Ich habe eine private Rentenversicherung abgeschlossen, mit welcher ich mich nach intensiven Recherchen nun nicht mehr wohl fühle. Die Widerrufsfrist von 30 Tagen ist leider schon abgelaufen. Der Beginn der Versicherung ist auf den 01.08 diesen Jahres datiert. Noch kann ich durch eine Rücklastschrift die ersten beiden Beitragszahlungen stornieren.
Diese Vorgehen wurde mir empfohlen, da der Versicherer so (hoffentlich?) vom Vertrag zurücktritt und ich sogar noch meine zwei Beiträge "erstattet" bekomme.
Hat da jemand Ahnung, ob das rechtlich sicher ist?
Liebe Grüße