Nein, das ist völliger Unsinn. Die Beweislast liegt bei der Bank und zwar die Beweislast dafür, dass der Kunde grob fahrlässig gegen die Vorgaben der Bank verstoßen hat.
Dementsprechend gibt es auch so gut wie keine Bankkunden, die z. B. in Phishingfällen tatsächlich auf dem Schaden sitzen bleiben
Meine Argumentation war: Die Protokolle der Bank belegen, dass der Kunde die Zahlung mit seinen beiden geheim/in seinem Besitz zu haltenden Faktoren autorisiert hat. Die Bank durfte somit davon ausgehen, dass die Zahlung rechtmäßig erfolgt ist. Ihre Argumentation geht aus meiner Sicht in eine andere Richtung.
Wer haftet wenn das Konto leergeräumt wurde (ok, ist aus 2015)
Auf Trustpilot (DKB) finde ich einige Kunden, die beklagen, auf dem Schaden sitzen geblieben zu sein.