Das OLG Frankfurt hat ein spannendes Urteil gefällt, von dem viele profitieren können, die eine Immobilie verkaufen wollen. Enthält der Kreditvertrag fehlerhafte Informationen, so darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen!
Laut diesem Bericht scheint es sich nicht um einen Einzelfall zu handeln. Vielmehr sind offenbar die meisten Baufinanzierungen von solchen Fehlern betroffen:
Immobilie verkaufen - so spart man die Vorfälligkeitsentschädigung