Die Abfindung nicht in dem Jahr auszahlen lassen, in dem die Firma verlassen wird. Erst im Januar des Folgejahr auszahlen lassen, ist vertraglich zu regeln und steuerlich zulässig. Dabei aber die Vererbbarkeit der Abfindung einbinden, damit die Nachkommen das Geld bekommen, falls man vor der Auszahlung stirbt.
Wird die Abfindung im Folgejahr ausgezahlt, in dem man möglicherweise arbeitslos ist, wird diese vom alten Arbeitgeber voll ausgezahlt und die Steuer ist nachträglich nach dem Einkommen im Auszahlungsjahr zu zahlen. Ich war arbeitslos und habe Ausgaben getätigt, womit die ich die Steuer letztlich auf Null gedrückt habe.