Wie die Rentenversicherung es mit Studierten getrieben hat, kann man hier nachlesen:
https://www.steuergo.de/blog/r…miker-verfassungsgemaess/
Wenn Studenten nicht einzahlen, dann ist es doch nur folgerichtig (oder gar konsequent), wenn diese Zeiten nicht bei den 45 Jahren mitzählen, oder?
Wenn ich es richtig verstanden habe, zählen 3 Jahre für die 45 mit.