Liebe Community, ich hätte da mal eine bisher von mir nicht zu schliessende Informationslücke. Bis Mitte letzten Jahres war ich ca. 20 Jahre als Einzelunternehmer selbständig und in der PKV krankenversichert. Bin momentan 51 Jahre. Aufgrund der wohl jedem bekannten derzeitigen Situation musste ich dann leider mein Geschäft aufgeben und hab aber dann zum Glück eine Stelle in einer Werkstatt gefunden wo ich derzeit als Angestellter arbeite (seit ca. 3 Monaten) Der derzeitige Verdienst ist mit ca 1800,-€ Brutto nicht wirklich weltbewegend, aber immerhin besser als nichts. Dummerweise gehts der Firma mittlerweile auch nicht mehr so richtig dolle und so wie es aussieht werd ich wohl ab nächsten Monat wieder arbeitslos sein. Jetzt stellt sich mir natürlich die Überlegung ob ich in dem Fall wieder von der gesetzlichen zurück in die private Krankenvers. wechseln muss Gibt es in diesem Fall so etwas wie eine Mindestbeschäftigungsdauer die ich als Angestellter beschäftigt sein muss?
Wechselpflicht von der GKV in die PKV?
- Monkeytrain
- Erledigt
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Ja, - mehr als drei Monate bei 5 Wochenarbeitstagen oder 70 Arbeitstage.
Nur Arbeitslosengeld I wirst du nicht bekommen. -
Vielen Dank erst mal für die Info. Arb.losengeld bekommt man soweit ich weiss erst nach einem Jahr als Angestellter, das hab ich auch schon herausgefunden. Ist evtl. bekannt ob man die Regelung bzgl. der KV irgendwo nachlesen kann?
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-die Krankenkasse hilft Dir sicher gerne!