Grundpreis Gasanbieter

  • Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Wir haben den Gasanbieter vorzeitig gekündigt, nun berechnet dieser uns den Grundpreis für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Das heisst bis 2022 sollen wir die Grundgebühr als Entschädigung zahlen. Ist das rechtens? Muss ich für eine Leistung zahlen, die nicht erbracht wird? Gibt es hierfür irgendeinen §§? Vielen Dank

  • Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Wir haben den Gasanbieter vorzeitig gekündigt, nun berechnet dieser uns den Grundpreis für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Das heisst bis 2022 sollen wir die Grundgebühr als Entschädigung zahlen. Ist das rechtens? Muss ich für eine Leistung zahlen, die nicht erbracht wird? Gibt es hierfür irgendeinen §§? Vielen Dank

    Was bedeutet vorzeitig in eurem Fall?

    Gab es eine Preisanpassung?

    Mir ist nicht bekannt, dass man vorzeitig ohne Preiserhöhung aus dem Vertrag kommt.

  • Vertrag kam am Telefon zustande, nach Begrüssungsschreiben erhielten wir Monate später andere Preise genannt, haben vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, wurde nicht akzeptiert, wir haben dann die erste Rate nicht bezahlt und nun eine Kündigung erhalten. Die Begründung für die Berechnung des Grundpreises ist eine Schadensersatzleistung. Habe in den AGB´s geforscht, aber hierzu nichts gefunden.

  • Hattet ihr eure Einwilligung erteilt, telefonisch kontaktiert zu werden?


    Würde euch die Möglichkeit gegeben den Vertrag zu widerrufen? (gesetzliches Widerrufsrecht)?


    Ich persönlich würde es nicht so einfach akzeptieren, wenn gegen o.g. Punkte verstossen wurde.

  • Wir haben durch den Anbieter eine Kündigung erhalten und wie gesagt, er will für Monate in der Zukunft das Geld kassieren. Einen Anwalt hat er schon eingeschaltet, ich möchte nur die gesetzliche Grundlage für diesen angeblichen Schadenersatz wissen. Ist es ein Gesetz muss ich es akzeptieren, wenn nicht dann weiterhin Widerspruch.

    Widerruf ist alles etwas schwammig gehalten, sie behaupten Post versandt zu haben, die aber nie bei uns ankam. dieses sollte ich dann noch belegen, dass es so ist ...mir wurde dann per Mail eine Kopie des Briefes geschickt.

  • Sorry bin kein Jurist. Habt ihr eine Rechtschutzversicherung?

    Mein Gefühl/Erfahrung sagt mir, dass es nicht in Ordnung ist, aber auf mein Gefühl kommt es leider nicht an.

    Hast du Mal gegoogelt in Verbindung mit dem Anbieter? Wird eventuell eine Masche sein..?


    Im Endeffekt hattet ihr kein Sonderkündigungsrecht, da es ja keine Preiserhöhung im klassischen Sinne war.


    Ich persönlich habe für solche Konstellationen eine Rechtschutzversicherung.

  • Es geht um §280 BGB:schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht(hier:Nichtzahlung der Erstrate).

    Diese Vertragsverletzung ist höherrangiger als Deine Kündigung,denn es lag kein Sonderkündigungsrecht vor,auch wenn die Mitteilung neuer Preise erst nach Vertragsabschluß erfolgte.Das ist aber nicht zu beanstanden.


    Bei allem anderen hast Du dich auf einen "Nebenkriegsschauplatz" locken lassen,der Dich teuer zu stehen kommen wird,wenn Du nicht einlenkst.


    Fazit:zahlen-Gas beziehen-und in 2022 rechtzeitig kündigen.


    ODER


    Fachanwaltliche Erstberatung zu ca.€250.-,wo Du höchstwahrscheinlich,dem guten Geld noch schlechtes hinterherwirfst,weil meine obige Einschätzung vom Fachanwalt geteilt wird.

  • Teile die Meinung von MI. Würde die Sache der Verbraucherberatung vorlegen.

    Zu klären wäre:

    Habt ihr den Anruf angefordert, oder wurdet ihr unaufgefordert angerufen. Letzteres hat klare Widerspruchsregeln.

    Ein Brief, der nicht ankommt, sagt nichts. Vertragspartner muss für die rechtzeitige Zustellung sorgen. Zur Not mit Einschreiben.

    Ich befürchte, ihr seit auf eine Masche reingefallen.

  • Hallo Bakka,


    ich an deiner Stelle würde zuerst prüfen lassen, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Hilfestellung könnte vielleicht die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt geben. Beides wird allerdings kosten.

    Kleiner Tip am Rande! Nie nie nie nie niemals auch nur zuhören, geschweige denn auch noch antworten wenn du unaufgefordert mit „Angeboten“ am Telefon belästigt wirst.

    Ich kenne die Branche sehr gut und zwar beide Seiten, Kunde und Verkäufer.


    Gruß TradeAttack