Wechsel von PKV zu GKV nach Studium

  • Hallo zusammen,


    ich bin Medizinstudent, bald 25 Jahre alt und fange vorrausichtlich an, ab Sommer 2022 als Assistenzarzt zu arbeiten.

    Ich bin als Student privat krankenversichert, möchte allerdings in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.


    In diesem Artikel (https://www.finanztip.de/krank…nkenversicherung-student/) steht Folgendes geschrieben: "Selbst wenn Du während des Studiums privat versichert warst und gleich zum Berufsstart mehr als 64.350 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2021) verdienst, kannst Du Dich gesetzlich versichern. Eine Sonderregelung gibt Dir die einmalige Möglichkeit einer gesetzlichen Krankenkasse beizutreten, sofern Du zuvor noch nicht voll berufstätig warst."


    1) Angenommen, das Gehalt als Assistenzarzt im 1. Jahr liegt bereits über der der Versicherungspflichtgrenze: Es soll dann trotzdem problemlos möglich sein, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln? Von welcher "Sonderregelung" spricht Finanztip hier?


    2) Durch meine medizinische Doktorarbeit werde ich über die Beendigung des Studiums hinaus parallel zu meiner Tätigkeit als Assistenzarzt als Student immatrikuliert bleiben. Hat dies Auswirkungen auf meine Möglichkeit, die private Krankenversicherung zu verlassen?



    Liebe Grüße
    Konrad

  • 1. § 9 Abs. 1 Nr. 3 SGB V

    2. wenn mehr als 20 Wochenstunden Assistenzarzt, was das Einkommen ja auch nahelegt, überwiegt die sv-pflichtige Beschäftigung und die Versicherungspflicht als Student endet!

  • Liebe/r Lange Oog,


    danke für deine Antwort! Auszug aus dem von dir genannten Gesetzestext sagt: "Der Versicherung können beitreten Personen, die [...] 3) erstmals eine Beschäftigung im Inland aufnehmen und nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 versicherungsfrei sind; Beschäftigungen vor oder während der beruflichen Ausbildung bleiben unberücksichtigt,"


    Wie ist "erstmalige Beschäftigung" genau definiert? Ich nehme an, dass Minijobs nicht dazugehören, doch was charakterisiert eine "erstmalige Beschäftigung" dann?

  • Mit dieser Rechtsvorschrift eröffnet der Gesetzgeber Berufsanfängern die Möglichkeit einer gesetzlichen Krankenversicherung, wenn diese als höherverdienende Beschäftigte sofort krankenversicherungsfrei sind. Dies ist dann der Fall, wenn mit dem Arbeitsentgelt die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.

    Ansonsten ist das Wort "erstmals" an und für sich selbsterklärend!

    Ansonsten sollte man das ggf. mit der Krankenkasse klären, die man wählt!

    Es gibt auch Menschen, die das juristisch gegen Entgelt begutachten und ggf. durchsetzen, wenn es möglich ist ...... die brauchen dann einen Lebenslauf!

    Sorry, aber wollen wir jetzt jeden möglichen Wenn/Dann Fall durchdeklinieren, wo Sie offensichtlich schon einen möglichen Hinderungsgrund kennen?

    Also liefern Sie bitte das, was Sie als möglichen Hinderungsgrund erkennen wollen!

  • Unser Sohn z.Zt. 24 Jahre alt (kurz vor dem 25. Geburtstag) studiert noch gegenwärtig (voraussichtlich noch ein Jahr).

    Zur Zeit ist er anteilmäßig privat krankenversichert 20% (80% trägt z.Zt. noch die Beihilfe). Mit dem 25. fällt die Beihilfe weg und er muss bei der privaten KV in einen anderen teuren Tarif wechseln. Er selbst ist ohne Einkommen.

    Frage: Gibt es für ihn die Möglichkeit einer finanzielle Unterstützung oder eine andere Empfehlung?

  • Ich hatte erst mit 29 recht spät studiert und musste mich ohnehinn selbst versichern. Anfangs warich in der GKV geblieben, aber mit 30 wurde diese deutlich teurer, so dass ich zur PKV INTER wechselte (mit 100%) und dort super günstig für die Dauer meines Studiums versichert war, trotz der jährlichen Beitragsanpassungen war ich immer unter dem GKV-Beitrag geblieben und hatte alle Vorteile der PKV. Günstige Angebote über einen freien Markler finden. Es lohnt sich!!!

  • Danke für deinen Tipp. Sicher gibt es bei der PKV auch gute/günstige Angebote. Nur..... das Richtige zu finden, ist oft gar nicht so einfach.

    Zumal es mit Ende des Studiums die Möglichkeit eines Versicherungswechsels ohne größere Probleme gibt (was später, oft nicht mehr der Fall ist).

    Oft schaut man bei der Suche auf die monatlichen/jährlichen Beiträge, die von Jahr zu Jahr schwanken (meist steigen). Und dabei ist der Übergang aus der Familienversicherung zur Selbstversicherung - finanziell - schockierend.

  • das stimmt, als neutralen Vermittler kann ich z.B. Hoesch & Partner sehr empfehlen! Und ein Studium ist ja auch zeitlich begrenzt, max. 5 Jahre je nach Studiengang, da sind die Kosten noch überschaubar und die wesentlich bessere med. Versorgung ist ein Traum!


    Wie gesagt, ich war damals bei der Inter Versicherungs AG (für ca. 2 Jahre) bis zu meinem Studiumsende.

  • Danke für deinen Tipp, mit Hoesch & Partner und Inter Versicherungs AG. Werd mal sehen, was sich machen lässt.

    Du hast recht, so ein Studium ist zeitlich überschaubar/begrenzt. Aber, so über ein Jahr kommt doch schon einiges zusammen (auch finanziell) :/.

    Es gibt auch noch die ein oder andere PKV die versucht, mit Sondertarifen (z.T.unter Hinnahme von Leistungskürzung) den Studenten entgegenzukommen. Aber es ist nicht bei allen so.

  • Muss mal sehen, kann und will nichts versprechen. Gibts da einen besonderen Bonus?

    Nein, es gibt keinen besonderen Bonus und die Frage ist doch hinfällig: bei Entfall der Beihilfe haben Sie kein außerordentliches Kündigungsrecht, ein Wechsel der PKV ist völlig sinnlos und wenn sie einen weiteren Versicherungsvermittler einschalten, dann will der doch auch nur etwas verkaufen, weil er sonst kein Geld für seine Bemühungen verdienen kann!

    Die Frage war doch geklärt!

    "Wo ist denn jetzt das Problem?

    Die DBV bzw. AXA, weil es keine DBV mehr gibt, hat doch Angebote.

    Ok - je nach Ausgangslage sind es teilweise komplexe Modelle, aber es gibt sie!

    Entweder wenden sie sich direkt an Ihre PKV oder an den zuständigen Versicherungsvertreter oder -makler oder lassen sich unabhängig - aber kostenpflichtig - von einem Versicherungsberater beraten, der sich mit PKV auskennt!

  • Ups, der Post wurde hier irgendwie verdoppelt, daher die zweite Version gelöscht, sorry!

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  • Autodoktor , haben Sie bei Ihrer aktuellen PKV (ggf. über Ihren Versicherungsmakler) noch nicht nachgefragt? Ggf. besteht dort die Möglichkeit, in vergünstigte Ausbildungstarife für Studenten zu wechseln. Alternativ könnte man auch über einen höheren Selbstbehalt nachdenken, wenn Sie (bzw. er) im Rest des Studiums Geld sparen möchten und davon ausgehen, dass Ihr Sohn in dieser Zeit keine großen Kosten verursacht (was natürlich nie sicher vorhersehbar ist). Das wäre die unmittelbare Antwort auf Ihre Frage.


    Wie sehen die beruflichen Perspektiven Ihres Nachwuchses aus - welchen Beruf wird er ergreifen? Wird er nach dem Studium über der JAEG (aktuell 64.350 EUR) verdienen und dauerhaft über ein gehobenes Einkommen verfügen? Dann sollte man tatsächlich noch mal genauer hinschauen und im Detail analysieren, wie Junior langfristig optimal aufgestellt ist. Wird er z.B. Anwalt oder Arzt mit Versorgungswerk, dann werden Leistungskriterien im Bereich Anschlussheilbehandlung wichtig, die seine aktuelle PKV vielleicht nicht erfüllt (z.B. wenn es die Axa sein sollte). Ein kompletter Wechsel des Anbieters ist nicht unbedingt die erste Wahl. Sofern bisher in Kinder- und Ausbildungstarifen keine besonders hohen Alterungsrückstellungen gebildet wurden, geht dabei aber auch nicht viel "verloren". Solche Überlegungen sind natürlich nur dann sinnvoll, wenn sein Gesundheitszustand unkritisch ist.


    Konrad96 , Sie sollten die grundlegende Frage GKV oder PKV vielleicht noch mal etwas genauer durchdenken. Informieren Sie sich u.a., wie Ihre Situation als Arzt und Mitglied eines Versorgungswerks im Alter aussieht (einfach mal nach Arzt Versorgungswerk Krankenversicherung googeln). Sie werden in der GKV voraussichtlich durchgängig den Höchstbeitrag zahlen (aktuell rund 929 EUR). Der PKV Beitrag für einen 26-jährigen Arzt in einem guten Ärztetarif liegt bei rund 627 EUR (mit gleichem KTG von 113 EUR wie in der GKV - das ist letztlich aber zu niedrig). Einen Zuschuss des Arbeitgebers erhalten Sie in beiden Systemen. Die üblichen Vorurteile "Ist die Private Krankenversicherung im Alter zu teuer?" etc. etc. finden Sie auf unserer Website umfassend analysiert. Und zu Ihrer Beruhigung: Kaum ein Assistenzarzt startet mit einem Gehalt von 64.350 EUR, daher wird sich die Frage "muss ich in der PKV bleiben" für Sie vermutlich erst einmal nicht stellen. :) Sie sollten aus den vorgenannten Gründen aber in jedem Fall darüber nachdenken, sich Ihre PKV und Ihren Gesundheitszustand mit einer Anwartschaft für kleines Geld "warmzuhalten"!


    Völlig richtig, man sollte sich bei diesen Überlegungen besser jemand suchen, der unabhängig berät. Solange es nicht um den Abschluss einer privaten Krankenversicherung geht, sind Versicherungsberater dafür durchaus geeignet, das empfehlen wir auch öfters. Bei deren Qualität gibt es aber viel Licht und Schatten! Lärmendes Werben für die eigene Dienstleistung in Internet-Foren, verkappt unter mehreren durchsichtigen Pseudonymen, ist nicht unbedingt ein Beweis für Qualität und Kompetenz.


    Spätestens beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung wird es für den Versicherungsberater ziemlich schwierig, unabhängig zu beraten. Er nimmt nämlich erst ein teures Honorar und müsste dann eigentlich die Abschlusskosten der Versicherung an den Versicherten weiterleiten. Das Problem ist, dass kaum eine Gesellschaft die Möglichkeit dieser sog. "Durchleitung" anbietet. Somit wird die Empfehlung des Versicherungsberaters sich meistens auf wenige Gesellschaften konzentrieren. Unabhängig geht anders! Es gibt seriöse Versicherungsberater ohne Akquisesorgen, die Kunden auf der Suche nach einer PKV deshalb direkt zu einem Versicherungsmakler wie uns schicken. :)

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  • unfassbar, was hier so ausgesagt wird!

    Zitat



    Er nimmt nämlich erst ein teures Honorar und müsste dann eigentlich die Abschlusskosten der Versicherung an den Versicherten weiterleiten. Das Problem ist, dass kaum eine Gesellschaft die Möglichkeit dieser sog. "Durchleitung" anbietet. Somit wird die Empfehlung des Versicherungsberaters sich meistens auf wenige Gesellschaften konzentrieren. Unabhängig geht anders!


    1. gibt es Versicherer die durchleiten.

    2. es gibt Versicherer die sich dem Wunsch des Gesetzgebers verweigern.

    3. ist ein Coaching ein Coaching und eine Beratung eine Beratung!

    4. eine zweite Meinung ist eine zweite Meinung.

    5. steht es dem Kunden dann ja offen selbst zu kaufen, weil er es dann auch alleine kann!

  • Ah, jetzt klinkt sich Lange Oog als alter ego von GKV Rueckkehr ein. Das war ja zu erwarten :).


    Ich habe nicht bestritten, dass es einige wenige Versicherer gibt, die durchleiten. Bitte zählen Sie diese doch nun endlich einmal namentlich auf. Ich bin sehr gespannt!


    Ansonsten sind Ihre Aussagen zu Coaching, Beratung und zweiter Meinung völlig korrekt. Müssen sie ja logischerweise sein, wenn auf beiden Seiten der Gleichung das Gleiche steht. :)Mathematisch ist daran nichts auszusetzen. :)

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