Ich habe mich dann heute auch einmal an die nächste große Baustelle gewagt. Da ich mit meinen Bearbeitungsgebühren ja nicht so wirklich vorankomme, wollen wir die Banken mal mit dem nächsten anliegen "ärgern".
Habe im Internet http://www.kanzlei-hersbruck.d…ht/widerruf-von-darlehen/ gefunden. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Prüfung der Widerrufsbelehrung bis zum 31.12.2014 an. Dann wollen wir mal abwarten, was da so bei rum kommt
Restschuldversicherung zurückfordern
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Ich habe mich dann heute auch einmal an die nächste große Baustelle gewagt. Da ich mit meinen Bearbeitungsgebühren ja nicht so wirklich vorankomme, wollen wir die Banken mal mit dem nächsten anliegen "ärgern".
Habe im Internet http://www.kanzlei-hersbruck.d…ht/widerruf-von-darlehen/ gefunden. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Prüfung der Widerrufsbelehrung bis zum 31.12.2014 an. Dann wollen wir mal abwarten, was da so bei rum kommt
huch, kostenlos?? wie finde ich DAS denn danke, gleich mal notieren -
Super tip.danke.direkt mal ne Mail hingeschickt.
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kastanienblatt,
ich denke das betrifft nicht Verbraucherkredite mit Restschuldversicherung.
Aber mal schauen. -
kastanienblatt,
ich denke das betrifft nicht Verbraucherkredite mit Restschuldversicherung.
Aber mal schauen.
ah, danke.. hatte mir den link fürs WE aufgehoben.. -
so, habe heute meine Antwort vom https://www.kredithilfeverein.…age.html?partnerid=104154 bekommen... leider haben die was missverstanden und gesagt ich könne mir die BG zurückholen ... hab ich schon. Jedefalls, hab ich sie gebeten die Restschuldversicherung noch mal zu prüfen.... aber ich denk am Montag sollte ich da Antwort haben.
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kastanienblatt,
ich denke das betrifft nicht Verbraucherkredite mit Restschuldversicherung.
Aber mal schauen.stimmt nicht... betrifft genauso Verbraucherkredite.... http://www.kredite.org/ueberfluessige-restschuldversicherung
Allerdings muss man aufpassen, denn so wie ich das verstanden hab muss man den ganzen Kreditvertrag widerrufen, wenn die RSV unzulässig ist, das heißt man muss die verbleibende Kreditsumme zurückzahlen. Bei abgelösten und abbezahlten Krediten ist das natürlich anders. Außerdem gibt es keine Verjährungsfrist. Also abwarten, den Kredit abzahlen und dann die RSV wieder zurückfordern
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Ich habe mich dann heute auch einmal an die nächste große Baustelle gewagt. Da ich mit meinen Bearbeitungsgebühren ja nicht so wirklich vorankomme, wollen wir die Banken mal mit dem nächsten anliegen "ärgern".
Habe im Internet http://www.kanzlei-hersbruck.d…ht/widerruf-von-darlehen/ gefunden. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Prüfung der Widerrufsbelehrung bis zum 31.12.2014 an. Dann wollen wir mal abwarten, was da so bei rum kommtSo, gestern abend noch eine E-Mail von der RA-Kanzlei bekommen:
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde mir Ihre Unterlagen in den kommenden Tagen anschauen und mich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.Läuft...
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So, gestern abend noch eine E-Mail von der RA-Kanzlei bekommen:
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde mir Ihre Unterlagen in den kommenden Tagen anschauen und mich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.Läuft...
Und jetzt habe ich schon Antwort per Mail bekommen TOP... kann ich nur empfehlen!
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Ich habe auch dort hin geschrieben. .soll die unterlagen schicken und die prüfen diese.werde ich auch heut noch machen.hab nur angst das da nen haken dran ist das die das erstmal kostenlos prüfen.
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Und jetzt habe ich schon Antwort per Mail bekommen TOP... kann ich nur empfehlen!
Und was hast du für eine Antwort bekommen?
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Und was hast du für eine Antwort bekommen?
Sehr geehrte XXX,
zu den Unterlagen möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:1. Sparkassen-Privatkredit von Herrn X
à Ich sehe die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft an. Der Bundesgerichtshof hat hierzu gesagt: Der
Verbraucher kann wegen des verwendeten Worts „frühestens” der Klausel
zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs noch von weiteren
Voraussetzungen abhängt, wird jedoch darüber im Unklaren gelassen wird,
um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt." Die Widerrufsbelehrung entspricht auch nicht völlig dem amtlichen Muster.2. BMW Darlehen von Herrn X
à
Eine solche Belehrung hatte ich bislang noch nicht zur Prüfung. Bei
erster Durchsicht erscheint sie mir nicht ausreichend über die
Widerrufsfolgen zu belehren und dürfte damit ebenfalls unwirksam sein.
Zur weiteren Prüfung benötige ich noch Angaben, wie der Vertrag genau
zustande kam. Vor allem interessiert mich, wann Vertragsdokumente
übergeben wurden.Bitte beachten Sie:
Ein Widerruf muss sorgfältig bedacht werden. Ich habe Ihnen eine erste
Einschätzung gegeben, kenne aber Ihren finanziellen Hintergrund nicht.Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich für Sie kostenlos
die Deckungsanfrage übernehmen. Falls Sie keine haben, kann ich
versuchen, Ihnen eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen, die einen
Rechtsstreit deckt. Voraussetzung hierfür ist aber u.a., dass der
Widerruf noch nicht erklärt wurde! -
MarcusG,
diese Widerrufsbelehrung ist eindeutig falsch.
Das hier ist ein verbundenes Geschäft und du wurdest nicht belehrt , dass mit dem Rücktritt vom Kreditvertrag auch die dazugehörige Versicherung rückgängig gemacht werden kann.
Schönen AbendDas heißt also wenn drin steht ".... an den mit dem Darlehensvertrag gegebenenfalls verbundenen Beitritt zur Ratenschutzversicherung ist der Darlehensnehmer ebenfalls nicht mehr gebunden" ... dann stimmt die Widerrufsbelehrung?
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Sehr geehrte XXX,
zu den Unterlagen möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:1. Sparkassen-Privatkredit von Herrn X
à Ich sehe die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft an. Der Bundesgerichtshof hat hierzu gesagt: Der
Verbraucher kann wegen des verwendeten Worts „frühestens” der Klausel
zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs noch von weiteren
Voraussetzungen abhängt, wird jedoch darüber im Unklaren gelassen wird,
um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt." Die Widerrufsbelehrung entspricht auch nicht völlig dem amtlichen Muster.2. BMW Darlehen von Herrn X
à
Eine solche Belehrung hatte ich bislang noch nicht zur Prüfung. Bei
erster Durchsicht erscheint sie mir nicht ausreichend über die
Widerrufsfolgen zu belehren und dürfte damit ebenfalls unwirksam sein.
Zur weiteren Prüfung benötige ich noch Angaben, wie der Vertrag genau
zustande kam. Vor allem interessiert mich, wann Vertragsdokumente
übergeben wurden.Bitte beachten Sie:
Ein Widerruf muss sorgfältig bedacht werden. Ich habe Ihnen eine erste
Einschätzung gegeben, kenne aber Ihren finanziellen Hintergrund nicht.Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich für Sie kostenlos
die Deckungsanfrage übernehmen. Falls Sie keine haben, kann ich
versuchen, Ihnen eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen, die einen
Rechtsstreit deckt. Voraussetzung hierfür ist aber u.a., dass der
Widerruf noch nicht erklärt wurde!Hast du die Verträge per Post oder per Mail dem Anwalt zu kommen lassen? Wirst du Widerruf nun widersprechen?
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Hast du die Verträge per Post oder per Mail dem Anwalt zu kommen lassen? Wirst du Widerruf nun widersprechen?
Ich habe sie per Email zukommen lassen.
Ich werde einen Widerruf machen, muss mal nach einem Muster schauen und dann werde ich mich am Wochenende daran setzen. Verlieren kann ich ja nix -
Zitat von sony6: „Hast du die Verträge per Post oder per Mail dem Anwalt zu kommen lassen? Wirst du Widerruf nun widersprechen?“
Ich habe sie per Email zukommen lassen.
ch werdIe einen Widerruf machen, muss mal nach einem Muster schauen und dann…Willst Du das ohne Anwalt durchziehen? Respekt!! Ich denke die Banken werden sich mit Zähnen und Klauen wehren. Ist aber sehr sportlich so ein Duell.
Bock hab ich auch auf so was, aber die Nerven....
Werde mir das noch über die Feiertage überlegen, wie ich das angehe, denn meine Rechtsschutz bezahle ich ja auch schon viele Jahre.
Halte uns bitte weiter auf dem Laufendem. Viel Glück! -
Moin zusammen,
Bin Santaner bzw GE Money betroffen. Die würden ja von den Gladbachern übernommen. Warte jetzt erstmal die Zahlung der BG's ab und stürze mich dann auf dieses Thema. Vorab ne kurze Frage. Gilt hier ebenfalls das mit der Rechtsnachfolge?
Sprich, Santander muss für die "falschen Widerrufsbelehrungen" der GE Money haften?gruß Ebbe
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Moin zusammen,
Bin Santaner bzw GE Money betroffen. Die würden ja von den Gladbachern übernommen. Warte jetzt erstmal die Zahlung der BG's ab und stürze mich dann auf dieses Thema. Vorab ne kurze Frage. Gilt hier ebenfalls das mit der Rechtsnachfolge?
Sprich, Santander muss für die "falschen Widerrufsbelehrungen" der GE Money haften?gruß Ebbe
Hallo Ebbe.
Ja ist genau so wie bei mir. Kedit ist von der Citibank, deren Rechtsnachfolger heute die Targobank ist. An die habe ich meine Ansprüche bezüglich Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr gestellt und auch zurückbekommen Auf die Zinsen warte ich aber wie einige hier auch noch. Um die Verjährung zu verhindern ist der Ombudsmann eingeschaltet.
Das Zurückfordern der Restschutzversicherung ist dann das erste große Ziel für 2015 !!!Dir und deiner Familie noch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!!
Gruß Silvester
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Hallo Ebbe.
Ja ist genau so wie bei mir. Kedit ist von der Citibank, deren Rechtsnachfolger heute die Targobank ist. An die habe ich meine Ansprüche bezüglich Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr gestellt und auch zurückbekommen Auf die Zinsen warte ich aber wie einige hier auch noch. Um die Verjährung zu verhindern ist der Ombudsmann eingeschaltet.
Das Zurückfordern der Restschutzversicherung ist dann das erste große Ziel für 2015 !!!Dir und deiner Familie noch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!!
Gruß Silvester
Meinte natürlich Restschuldversicherung nicht Restschutzversicherung.
Gruß
Silvester -
So prüft Ihr eure Forderung.
Im Vertrag ist die netto Darlehensumme, der Beitrag für die RSV und der Betrag für die Gebüren separet angegeben.
Mit Hilfe von "Zinsen berechnen" in der EDV unter "Kreditrechner" gibt Ihr den netto Darlehensbetrag, dann den damalls marküblichen Zins ( im Jahr 2008 5,3%), ......Ich überleg schon den ganzen Abend, wo finde ich den besagten Kreditrechner? Vielleicht überseh ich den auch, bin neu hier, sry