Liebe Community,
ich habe ein Verständnisproblem:
Was genau ist mit den 2 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre gemeint bei der Vorversicherungszeit für die gesetzliche Pflegeversicherung gemeint?
Mein konkretes Problem: Sagen wir, ich stelle meinen Antrag auf Pflegeleistungen am 1. Feb 2021 und bin zu diesem Zeitpunkt auch in der GKV, aber habe die letzten 3 Jahre nicht in die GKV eingezahlt, auch kein Anwartschaft oder ähnliches gezahlt, dafür war ich aber die 7 Jahre davor ganz regulär in der GKV versichert. Bekomme ich dann Pflegeleistungen? Meiner Ansicht nach war ich ja 2 Jahre (sogar länger) in den letzten 10 Jahren versichert...
Vielen Dank für Eure Hinweise!
Karsten