Hallo Zusammen,
Ich bin auf diese Klausel in meinem Mietvertrag gestoßen "Der Mieter verpflichtet sich, ausreichende Privathaftpflicht und Hausratsversicherungen abzuschließen." Soweit mein Verständnis ist diese gesetzlich nicht zulässig. Nach meinem Verständnis versichere ich mit einer Hausratsversicherung vornehmlich mein eigenes Inventur gegen beispielsweise Diebstahl oder Wasserschäden. Ich würde aus der (als nichtig verstandenen) Pflicht zur Hausratsversicherung nicht ableiten, dass ich als Mieter Schäden beispielsweise aus einem Defekt der vermieteten Einbauküche hervorgegangen Wasserschaden aufkommen muss. Dagegen ein Wasserschaden aus einer falsch montierten eigenen Spühlmaschine schon. Abseits der Überlegung mit der Spühlmaschine würde ich keinen Grund sehen meinen Hausrat zu Versicherung (kein finanziell kritischer Umfang). Hier irritiert mich einfach die Klausel, die eine Pflicht versucht aufzusetzen. (Eine Haftpflichtversicherung habe ich und die steht für mich auch außer Frage). Sollte/Muss ich Mietgegenstände in dem Sinne versichern? Ich würde erwarten, dass das Interesse dafür beim Vermieter liegt und entsprechend dort eine Versicherung abzuschließen ist.
Besten Dank wenn jemand das Ganze in eine Perspektive rücken kann
Gruß,
Thilo