Hallo in die Runde,
ich bin neu hier und muss mich im Schnelltempo zurechtfinden im Finanzdschungel.
Ich habe einiges gelesen über Verlustverrechnung, aber meinen konkreten Fall habe ich nicht gefunden.
Bekomme ich bei größeren Verlusten aus Vermietung und Verpachtung (Anschaffungsjahr) evtl einen Teil der bezahten Abgeltungssteuer für Kapitalerträge oberhalb des Pauschbetrags zurück?
Danke für eure Hilfe! Bleibt gesund!
Almut