Allerdings wie schon mehrfach geschrieben,besteht da natürlich das Restrisiko das die dann den "Jahresverbrauch" nach oben anpassen und man somit nochmehr Grundpreis zahlen soll. Ich weiß nicht ob die berechtigt sind den Einblick beim Grundversorger zu bekommen was wir die letzten Jahre verbraucht haben um somit nen verbrauchsdurchschnitt zu ermitteln. Anhand dessen könnten die dann feststellen das der Zählerstand so nicht stimmen kann.
Hier hatte ja mal jemand geschrieben, dass die sich schon informiert hatten was man vorher verbraucht hat. Jedoch vermutlich nur auf Jahressicht oder Halbjahressicht, also ich habe nur zweimal im Jahr meinen Zählerstand gemeldet, im Juni und im Dezember.
Wir haben ja einen Jahresverbrauch angegeben und nicht wann wir diesen verbrauchen, insofern kann man natürlich im Rahmen seinen Zählerstand nun ein wenig nach oben abrunden., dies dürfte auf gar keinen Fall zu einer Anpassung des GP sorgen.
Ich für meinen Teil werde der Endabrechnung widersprechen und auf einer Anpassung des GP auf meinen tatsächlichen Verbrauch bestehen. Grund, der GP war variabel entsprechend des Verbrauchs und damit ein variabler Teil des Preises und kein Fixer. Dieser Forderung zu Anpassung des GP an den tatsächlichen Verbrauch werde ich dann mit der Rückgabe von Abschlägen untermauern. Denn dann sind deren Einzüge nämlich nicht mehr unstrittig.