Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Du hattest doch was von einer Anzeige geschrieben und von einem Schlichtungsantrag. Hast du denn eine Antwort darauf bekommen - was kannst du denn da von deinen Erfahrungen berichten ?

    Ganz Einfach !


    Auf Ihren Antrag muss ich Ihnen mitteilen, dass ein Schlichtungsverfahren in Ihrer Sache nicht eingeleitet werden kann,.


    Und eine Anzeige läuft auch genau in diese Richtung.;)




    Finde den Fehler im System !

  • Ich habe eine andere Antwort von der Schlichtungsstelle erhalten! Das muss wohl an dem Schlichtungsziel und der Begründung liegen?

  • Ich habe eine andere Antwort von der Schlichtungsstelle erhalten! Das muss wohl an dem Schlichtungsziel und der Begründung liegen?


    Erzähle es keinem wie du es angegangen bist, danach kannst du dein Erfolg für dich alleine feiern !


    Ich bin hier, um dieses Problem mit allen zusammen als Team zu lösen!

    Mein Verlust von ca. 300 Euro juckt mich NICHT! Ich muss dadurch nicht hungern oder mein AUDI weniger tanken.


    Für mich ist es wichtig zusammen als Team zu arbeiten. Nicht jeder kann solche Verluste einfach hinnehmen. Nein, die müssen ihren Euro 3-mal drehen.



    Chapeau! :huh:

  • Was ist mit dem Straftatbestand Eingehungsbetrug? Das Erschleichen einer Willenserklärung unter Vortäuschung falscher Tatsachen?

    Es wurde auf vielfache Weise nahe gelegt dass der Vertrag für mindestens ein Jahr geschlossen wird.

    Die Firma hat sich im Internet falsch dargestellt. Es wurde damit geworben dass Preisstabilität gewährleistet werden kann weil frühzeitig wichtige Optionen gesetzt worden und so weiter…

  • Ich bin es bisher so angegangen wie wir es hier ellenlang erörtert haben! Die Grundlage der Jahresgrundgebühr war der zu erwartende Jahresverbrauch zu dem die Heizperiode gehört. Das Minimalziel ist also eine Anpassung dieser Gebühr auf einen realistisch anzunehmenden Jahresverbrauch ohne Heizperiode. Dass die Jahresgrundgebühr verbrauchsabhängig individuell festgelegt wurde konnte nachgewiesen werden.


    Alles darüber Hinausgehende anzugehen, dafür ist auch m.E. in diesem Fall eine Schlichtungsstelle nicht zuständig.


    Was weiß ich was und ob du denen geschrieben hast. Haben denn andere eine solche sofortige Absage eines Schlichtungsverfahrens erhalten, die sich in angemessener Form an die Schlichtungsstelle gewendet und sich die Zeit genommen haben, alle erforderlichen Vertragsunterlagen und den Schriftverkehr wie gefordert dort einzureichen? Ich denke kaum. Ich habe bisher eine ganz erwartbare Antwort erhalten, dass die Beschwerde durch sie an die DEP weitergeleitet wird und die nun Zeit erhalten dazu Stellung zu nehmen und dann sieht man weiter. Allerdings habe ich umgehend am 19.9. höflich die Rechtmäßigkeit der Kündigungsfrist angezweifelt und auch die Korrektur der Jahresgrundgebühr eingefordert und konnte belegen, dass ich zwar eine Reaktion aber keine inhaltliche Antwort auf meine Schreiben erhalten habe, vor allem hinsichtlich der Grundgebührfrage.

  • . . . .

    Bravo an die Vermittlungsportale für den qualitätsgeprüften verbraucherfreundlichen Tarif ^^


    . . .

    da sagst Du etwas sehr Wahres!

    Denn ohne die Vermittlungsportale und ihre Empfehlungen/Bewertungen hätten wir vielleicht alle selber genauer hingeschaut.

    Schade nur, dass die Portale ganz offensichtlich nicht daran denken den auch durch ihr Portal mit-geschädigten Kunden zu helfen. Wäre nämlich ungeheuer hilfreich für uns alle, wenn Verivox + Check24 uns bestätigen würden, dass die DEP ihnen andere Informationen und Bedingungen genannt hat als wir sie hinterher erhalten haben.

    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • könntest Du uns auch etwas näher ausführen, was bzw. wie Du Deinen Antrag auf Schlichtung formuliert hast - und welches DU als Schlichtungsziel angegeben hast?


    Und wie Du den Betrugsvorwurf gestaltet hast?


    Ich glaube, es wäre tatsächlich gut, die einzelnen Handlungen der Betroffenen genauer zu beleuchten um zu sehen, welcher Weg bzw. Formulierungen besser funzen als andere.


    Wäre also toll, wenn wir hier erführen, wenn bzw. welche Reaktion von verschiedenen Stellen so kommt.

    Ich habe z.Bsp. immernoch keine Abrechnung :rolleyes::/

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    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Was ist mit dem Straftatbestand Eingehungsbetrug? Das Erschleichen einer Willenserklärung unter Vortäuschung falscher Tatsachen?

    Es wurde auf vielfache Weise nahe gelegt dass der Vertrag für mindestens ein Jahr geschlossen wird.

    Die Firma hat sich im Internet falsch dargestellt. Es wurde damit geworben dass Preisstabilität gewährleistet werden kann weil frühzeitig wichtige Optionen gesetzt worden und so weiter…

    ;):) liest Du hier die letzten ca. 8 Seiten - dann hast Du ziemlich genaue Antworten auf Deine Fragen ..... ;)8)

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    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Hallo zusammen,


    in der Regel verstehen Menschen Zahlen besser, wenn man sie visualisiert. Ich habe daher eine kleine Excel-Tabelle erstellt und in eine Grafik überführt.

    Ausgewertet wurden die monatlichen Gesamtkosten nach einem realistischen Modell des Gasverbrauchs im Verlauf eines Jahres (Annahme: Gas nur zum Heizen; Jahresverbrauch 25.000 kWh).


    Verglichen habe ich die Kosten von: DEP (das Original mit starrem Basispreis), DEP-umgerechnet (Grundpreis in Arbeitspreis umgerechnet), Montana Garant und einen Grundversorgertarif.


    DEP hat in der Rechnung jetzt den Fixkostenanteil (Messeinrichtung, Grundpreis Netz) im Basispreis verraten: 36,30 €/Jahr (= 3,03 €/Monat). Der Rest des Basispreises dividiert durch den vereinbarten Jahresverbrauch ergibt somit den "versteckten" Arbeitspreis - dieser plus der im Vertrag genannte AP (1 Cent/kWh) ergeben im Beispiel 0,0417 €/kWh. So lässt sich ein Tarif "DEP-umgerechnet" erstellen mit monatlichen Kosten von 3,03 € + Monatsverbrauch x 0,0417 kWh.

    Der Unterschied zwischen dem "DEP-umgerechnet" und "DEP" zeigt deutlich: Von April bis Oktober zahlt der Kunde deutlich zu viel (dies ist also der "Schaden", den der Kunde durch die falsche Abrechnung erlitt), von November bis März würde dagegen der Gaslieferant "draufzahlen".

    Und es wird auch schnell klar, dass der optimale Zeitpunkt zur Kündigung durch DEP der September ist (im Oktober schneiden sich die Kurven von "DEP" und "DEP-umgerechnet").


    Ebenfalls ein gutes Argument gegenüber Schlichtungsstelle und Polizei dürfte die Gegenüberstellung von berechnetem Arbeitspreis DEP (berechnete Gesamtkosten abzüglich Fixkosten (36,30:365xVertragstage) dividiert durch abgerechneter Verbrauch) zum Arbeitspreis von Montana Garant oder dem sehr teuren Grundversorgertarif: 13 bis 14 Cent/kWh gegenüber 4,61 bzw. 7,03 Cent/kWh. Da kann man wohl von einem Wucherpreis sprechen.


    So long!

  • Die Frage zielte eher darauf, ob jemand einen solchen Betrugsvorwurf zur Anzeige gebracht hat und ob auch dieses Verfahren abgeschmettert wurde?

    wenn Du gelesen hast war meine (vorsichtige, aber "rechtssichere" Formulierung bei der Anzeigenerstellung: "bitte um Überprüfung auf jedwede Strafbarkeit .....".

    Das umfasst - eigentlich :rolleyes: - auch den Eingehungsbetrug.
    Scheint der Staatsanwaltschaft aber entweder nicht geläufig ;)8) gewesen zu sein - oder ihr die ganze Sache ziemlich "wumpe" ;).

    Den Eingehungsbetrug werde ich bei meiner Beschwerde nun auf die Einstellungsverfügung hin ganz sicher prominenter in den Fokus rücken ..... :rolleyes::cursing:

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    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Mir reicht zunächst die Anpassung des Jahresgrundpreises auf den Monatsabschlag, der ganz offiziell angefallen wäre, wenn man den Verbrauch in der Nichtheizperiode auf das Jahr hochrechnet. Wenn du im Nichtheizperiodenhalbjahr sagen wir mal 7500 verbraucht hast wären das 15000 aufs Jahr - dabei wäre bei DEP ein anderer Jahres- also Monatsgrundpreis heraus gekommen als bei z.B. 30000 im angenommenen Verbrauchsjahr mit Heizperiode.


    Freilich ist es wahrscheinlich, dass es von vorneherein Teil ihrer Kalkulation bzw. ihres Geschäftsmodells war, den Grundpreis auf der Basis des anzunehmenden Verbrauchs eines Belieferungsjahres incl. Heizperiode auf den Monat heruntergebrochen zu kassieren und nur in verbrauchsarmen Monaten zu liefern, (Die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens steht hier in Frage) sonst hätten sie ja von sich aus auch einen Ausgleich für ihre Kunden gesucht, nachdem sie selbst kaufmännische Argumente anführen (gestiegene Beschaffungspreise), einer 12monatigen Belieferung nicht nachzukommen. Was ihnen unzumutbar ist, soll wohl ihren Kunden zumutbar sein.

  • Ich habe mich schon gefragt, wieso der Kündigungsgrund erst nachgeschoben wurde - mir ist der Gedanke gekommen, dass das erste Kündigungsschreiben vielleicht schon zu Beginn der ersten Belieferungen vorterminiert war :D Das würde ganz trefflich zu Deinem schönen Schaubild passen.

  • hat eigentlich irgendjemand versucht (s)ein Vergleichsportal mit heranzuziehen? z.Bsp wegen differierender Angaben von und über DEP?

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    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Die Modell-Grafik ist auch gut geeignet, um zu beurteilen, wann sich das Ganze für DEP betriebswirtschaftlich lohnt.


    Dies ist gegeben, wenn die Differenz zwischen Tarif "DEP" und "DEP-umgerechnet" einen positiven Wert ergibt (die Firma will ja den kalkulatorischen Arbeitspreis von 4,17 Cent/kWh zumindest erreichen).

    Nur in den Monaten Mai bis September ist dies mit Sicherheit gegeben. Vor allem von Dezember bis Februar ist es ein deutliches Verlustgeschäft.


    Nachdem auch der Kunde jederzeit kündigen kann, würde dieser spätestens zum Mai 2022 kündigen, da dann DEP monatlich teurer als der Grundversorgertarif wäre. Dies war DEP als erfahrener Firma natürlich bewusst.

    Das bedeutet: Jeder Vertrag, der nach dem Mai 2021 abgeschlossen wurde, hätte für die Firma einen sicheren Verlust bedeutet, da diese Kunden keine 12/12 des Jahresbasispreises gezahlt hätten, weil sie früher ausgestiegen wären.


    Der Tarif kann also betriebswirtschaftlich nur funktionieren, wenn die Kunden nur im April 2021 einen Vertrag abschließen können ODER wenn eine 12-monatige Vertragslaufzeit vereinbart wird.

    Wie u.a. die Beiträge #94 und #110 zeigen, wurden aber auch im Juli und August noch Verträge geschlossen! In Kenntnis der Grafik wäre dies betriebswirtschaftlich für DEP Harakiri gewesen (dies bereits ohne Steigerungen beim Gas-Beschaffungspreis!). Soviel zum Thema "Kann man eine Betrugsabsicht belegen?"

  • Hallo Kitzinger,


    deine Tabelle hat ja nur einen Schönheitsfehler: Beim Grundversorger zahlst du im Sommer nicht 10 Euro pro Monat, sondern das ganze Jahr über 157 Euro jeden Monat. Und bei DEP war es doch bisher vereinbarungsgemäß 90 Euro im Monat, und bei Montana 100 Euro, oder nicht?

  • Hallo Kitzinger,


    deine Tabelle hat ja nur einen Schönheitsfehler: Beim Grundversorger zahlst du im Sommer nicht 10 Euro pro Monat, sondern das ganze Jahr über 157 Euro jeden Monat. Und bei DEP war es doch bisher vereinbarungsgemäß 90 Euro im Monat, und bei Montana 100 Euro, oder nicht?

    Mir scheint die Differenz auch etwas übertrieben aber der wahre Kern ist doch, dass es bei einer Beendigung des Vertrages vor Beginn der Hauptverbrauchsperiode zu einer deutlichen Rückzahlung der Überbezahlung kommt und die DEP so gut wie den gesamten Betrag über die spezielle Grundpreiskonstruktion kassiert. Also die Tabelle mag zwar einen Schönheitsfehler haben, aber ich frage mich wieso du suggerierst als zahle man de facto für die fraglichen Monate des Geringverbrauchs bei DEP weniger. Die Tabelle soll ja zeigen in welchen Monaten de facto wieviel zu bezahlen ist, da kommt es auf die Feinheit nicht an, wie hoch der Abschlag im Monat war.


    Im Großen und Ganzen hat der Kitzinger das schön dargestellt! Dazu möchte ich noch an den sehr aufschlussreichen Beitrag 468 auf S. 24 zum Zeitrahmen der Kundenaquise von Jass56 erinnern.

  • Was wäre denn, wenn die DEP von vornherein eine Flatrate vereinbart hätte? Wäre das auch Betrug gewesen? Im Grunde ist es doch egal, wie sich der Betrag zusammensetzt, wenn man 1/12 des anvisierten Jahresbetrags zahlt. Im Sommer zahlt der Kunde drauf, und im Winter der Versorger.


    Beim Handy regt sich doch auch keiner über Flatrates auf.