Hallo ins Forum, gibt es irgendwelche rechtlichen Regelungen wonach eine Autowerkstatt angehalten wäre, der in Materie 'ignoranten' Verbraucherin die in einer 'premium' gesalzen und gepfefferten Rechnung gestellten Arbeiten in irgendeiner Form zu 'rechtfertigen'/belegen?? z. B. wenn mir 'verkauft' wird, die Bremsen tauschen zu müssen, weil der TÜV-Erteilung damit in Frage gestellt wäre, wobei seit der vorherigen Bremserneuerung (Beläge und Scheiben) gerade mal 24.400 km gefahren worden sind ... meines Wissens sind Bremsen für bis zu 50.000 oder gar 60.000 km gut .... dass winterliche Bedinungen im Südschwarzwald einen derart negativen Einfluss auf Bremsen hätten
.... lieé sich die Richtigkeit überprüfen oder ist diese KRÖTE einfach nur zu schlucken .... ??
Bitte mir meine kritische Anmerkung nachzusehen: wäre der Verbraucherschutz nicht zum Schutz der Verbraucher gedacht??