Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, da mein Einkommen vor der Elternzeit über der Grenze lag.
Mein Mann ist bei der Bundespolizei über die Heilfürsorge versichert und hat eine Anwartschaft für eine gesetzliche Krankenversicherung mit Eintritt in die Pension.
Meine Frage ist in wiefern ich in der Elternzeit Beiträge zur Krankenversicherung / Pflegeversicherung entrichten muss.
Falls diese zu entrichten sind, ist dann auch das Einkommen meines Mannes für die Höhe der Bemessung entscheidend und wie wird dies berechnet?
Vielen Dank bereits vorab und eine gute Restwoche!