Zugewinnberechnung wenn Erbschaft in Immobilie fließt

  • Hallo , meine Frage ist folgende: Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs im Rahmen einer Ehescheidung wird darauf hingewiesen, dass die Erbschaft selbst außen vor bleibt. Wie verhält es sich, wenn eine Erbschaft aus Barvermögen besteht und dieses während der Ehe zur Mitfinanzierung einer gemeinsam genutzten Immobilie eingesetzt wird? Ich habe gehört, dass dann eine andere Regelung gilt und würde gerne Genaueres darüber nachlesen. Wo kann ich dazu etwas finden?

    Mit bestem Dank im Voraus

    ClaFra

  • Hallo ClaFra,


    zum Zugewinnausgleich ist der Artikel von Finanztip dazu empfehlenswert! Erbschaften fließen grundsätzlich in das Anfangsvermögen ein, eine Bestandsimmobilie am Ende in das Endvermögen. Ist also das Haus etwa durch Wertsteigerung mehr wert, als zuvor (aus der Erbschaft) hineingesteckt wurde, dann ist diese Wertsteigerung ein Zugewinn.

    Von einer besonderen Regelung bei der Verwendung für einen Immobilienerwerb steht aber weder dort, noch habe ich bisher davon gehört oder etwas dazu in den entsprechenden Paragrafen des BGB gefunden. Ich bin allerdings auch nur Laie was soetwas angeht und kann von daher keine Garantie für diese Aussagen geben.