Hallo , meine Frage ist folgende: Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs im Rahmen einer Ehescheidung wird darauf hingewiesen, dass die Erbschaft selbst außen vor bleibt. Wie verhält es sich, wenn eine Erbschaft aus Barvermögen besteht und dieses während der Ehe zur Mitfinanzierung einer gemeinsam genutzten Immobilie eingesetzt wird? Ich habe gehört, dass dann eine andere Regelung gilt und würde gerne Genaueres darüber nachlesen. Wo kann ich dazu etwas finden?
Mit bestem Dank im Voraus
ClaFra