Hallo zusammen,
im letzten Jahr bin ich arbeitslos geworden und habe Leistungen aus der Restschuldversicherung bei meiner Bank beantragt.
Zuerst im Mai , da ich aber ab August wieder einen neuen Arbeitsplatz gefunden habe, kam eine Leistung der Versicherung nicht zum tragen. Ich wurde dann im September erneut arbeitslos und habe wieder Leistungen beantragt. Dieser Antrag wurde heute nach 8 Monaten abgelehnt , weil zwischen 2 Leistungsfällen eine durchgehende Beschäftigungsperiode von mindestens 6 Monaten liegen muss. In den Versicherungsbedingungen steht dazu Im Falle von wiederholter Arbeitslosigkeit besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn Sie vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber mindestens 18 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Meine Frage dazu ist das rechtens wenn man keine Leistungen der Versicherung bezogen hat oder macht es Sinn der Ablehnung zu widersprechen ?
Wie wie wird ein Leistungsfall definiert ?
Vielen Dank für die Antworten.
Restschuldversicherung lehnt Leistung bei Arbeitslosigkeit ab.
- Melli
- Erledigt
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Melli
Hat den Titel des Themas von „Restschuldversicherung lehnt Leistung ab.“ zu „Restschuldversicherung lehnt Leistung bei Arbeitslosigkeit ab.“ geändert. -
Wenn ich dich richtig verstehe, hat die Versicherung nach ihren Bedingungen richtig gehandelt.
Generell würde ich von Restschuldversicherungen in den meisten Fällen abraten.
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Hallo.
Vielleicht würde es sich lohnen, die Verbraucherzentrale kurz über den Vertrag schauen zu lassen.
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Wenn ich dich richtig verstehe, hat die Versicherung nach ihren Bedingungen richtig gehandelt.
Generell würde ich von Restschuldversicherungen in den meisten Fällen abraten.
Ja , das sehe ich mittlerweile auch so. Ich frage mich nur ob es rechtens ist , da die Versicherung ja im ersten Fall keine Leistung erbracht hat und ich nur den Fall gemeldet habe.
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Hallo.
Vielleicht würde es sich lohnen, die Verbraucherzentrale kurz über den Vertrag schauen zu lassen.
Ja ,das dachte ich mir auch erst , aber kann ja sein , dass sich hier jemand damit auskennt. Lieben Dank
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Ja , das sehe ich mittlerweile auch so. Ich frage mich nur ob es rechtens ist , da die Versicherung ja im ersten Fall keine Leistung erbracht hat und ich nur den Fall gemeldet habe.
Mit welcher Begründung hat die Versicherung den ersten Fall abgelehnt?
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Mit welcher Begründung hat die Versicherung den ersten Fall abgelehnt?
Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde der Fall nicht abgelehnt. Bevor es zur Auszahlung kam, hatte Melli wieder Arbeit gefunden.
Gruß TradeAttack
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Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde der Fall nicht abgelehnt. Bevor es zur Auszahlung kam, hatte Melli wieder Arbeit gefunden.
Gruß TradeAttack
Dann würde ich aber für die Zeit der Arbeitslosigkeit schon erwarten, dass die Versicherung auch zahlt
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Hallo zusammen,
... kam eine Leistung der Versicherung nicht zum tragen...Das wäre interessant zu erfahren, warum?
Gruß
TradeAttack
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Mit welcher Begründung hat die Versicherung den ersten Fall abgelehnt?
Sie hat den ersten Fall nicht abgelehnt , es kam aber auch nicht zu einer Leistung ,da ich innerhalb der Karenzzeit einen neuen Job gefunden habe. Den dann allerdings wegen Corona schnell wieder verloren habe.
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Hallo,
fast bin ich geneigt, den alten Juristenkalauer zu bringen. Ohne die konkreten Versicherungsbedingungen wird sich die Frage nicht lösen lassen. Melli, wenn vorhanden doch bitte einen Link auf die Bedingungen setzen.
Gruß und schöne Ostern
Pumphut
https://www.creditplus.de/file…/CACI_AVB_dealer_V3.1.pdf Es geht um den Teil D § 4 Abs. 3 Im Falle von wiederholter Arbeitslosigkeit besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn Sie vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber mindestens 18 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
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https://www.creditplus.de/file…/CACI_AVB_dealer_V3.1.pdf Es geht um den Teil D § 4 Abs. 3 Im Falle von wiederholter Arbeitslosigkeit besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn Sie vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber mindestens 18 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Ich wünsche natürlich auch schöne Ostern
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Dann würde ich aber für die Zeit der Arbeitslosigkeit schon erwarten, dass die Versicherung auch zahlt
Es gab eine Karenzzeit von drei Monaten , da hatte ich aber wieder Arbeit gefunden. Leider nur kurz.
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Ich verstehe das jetzt so.
Du hast den Leistungsfall beantragt. Zur Auszahlung wäre es 3 Monate nach deinem letzten Arbeitstag gekommen. Innerhalb dieser 3 Monate hast du wieder einen Job gefunden. Daher keine Auszahlung.
Diesen Job hast du leider wieder verloren und jetzt beruft sich die Versicherung auf diese Klausel.
Wenn das so richtig ist, gehe ich stark davon aus, das die Versicherung im Rechts ist.
Gruß
TradeAttack
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Ich verstehe das jetzt so.
Du hast den Leistungsfall beantragt. Zur Auszahlung wäre es 3 Monate nach deinem letzten Arbeitstag gekommen. Innerhalb dieser 3 Monate hast du wieder einen Job gefunden. Daher keine Auszahlung.
Diesen Job hast du leider wieder verloren und jetzt beruft sich die Versicherung auf diese Klausel.
Wenn das so richtig ist, gehe ich stark davon aus, das die Versicherung im Rechts ist.
Gruß
TradeAttack
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Ja, so war es , quasi die Strafe , dass man schnell einen Job angenommen hat. Schauen wir mal ,wie lange ich das ganze noch finanzieren kann, die Bank hat für die Antwort im übrigen 8 Monate und ständig neue Belege gebraucht ,fragt sich nur warum ,wenn der Fall doch so offensichtlich war
Lieben Dank für die Antwort
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Ich verstehe das jetzt so.
Du hast den Leistungsfall beantragt. Zur Auszahlung wäre es 3 Monate nach deinem letzten Arbeitstag gekommen. Innerhalb dieser 3 Monate hast du wieder einen Job gefunden. Daher keine Auszahlung.
Diesen Job hast du leider wieder verloren und jetzt beruft sich die Versicherung auf diese Klausel.
Wenn das so richtig ist, gehe ich stark davon aus, das die Versicherung im Rechts ist.
Gruß
TradeAttack
Grande merde, diese Versicherung scheint sich nur für den Versicherer zu lohnen.
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Ja rechtlich alles in Ordnung, kann hier kein Fehlverhalten des Versicherers feststellen.
Ich würde jetzt als Tipp überlegen die Versicherung zu kündigen und anteilsmäßig das Geld wieder zu erhalten.
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Hallo Melli,
nach den Buchstaben der Bedingungen hat die Versicherung vermutlich recht.
Aber!
Nach meinem ganz persönlichen vollkommen unverbindlichen Gefühl benachteiligt die Klausel Sie in Ihrem Fall so deutlich, dass ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Klausel habe. Wie Sie schon schreiben, Sie wurden bestraft, dass Sie schnell wieder Arbeit gefunden hatten. Das ist letztendlich auch nicht im Sinne der Versicherungsgesellschaft.
Wenn ich es richtig sehe, nimmt der Versicherer nicht am Ombudsmannverfahren teil. Die Bafin wird sich mit ihrem Fall nicht beschäftigen. Je nach ausstehender Summe müssten Sie entscheiden, ob Sie noch einmal Geld investieren wollen, z.B. für eine Einzelberatung bei der Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.
Was ich jetzt allerdings schon an dem von Ihnen geschilderten Regulierungsverhalten feststellen möchte, die CreditPlusBankAG hat sich mit der CACI Life dac einen Versicherer ausgesucht, der äußerst kundenunfreundlich reguliert. Der Abschluss einer Restschuldversicherung bei dieser Versicherung – und soweit zwingender Bestandteil des Kreditvertrages – der Abschluss eines Kreditvertrages bei der CreditPlusBankAG sollte man sich gut überlegen.
Gruß Pumphut