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AGB geändert: Darf die Bank Dein Konto einfach kündigen?
Die Sparkasse Zwickau will auf ein umstrittenes Zustimmungs-Pop-up verzichten. Was passiert, wenn Du neuen AGB nicht zustimmst?

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Die Sparkasse Zwickau will auf ein umstrittenes Zustimmungs-Pop-up verzichten. Was passiert, wenn Du neuen AGB nicht zustimmst?


KI-generiert
Die Sparkasse Zwickau hatte ihre Kundschaft per Pop-up um Zustimmung zu neuen AGB gebeten – ohne Möglichkeit, abzulehnen. Die Verbraucherzentrale sah darin zu viel Druck und klagte. Daraufhin hat sich die Sparkasse verpflichtet, das Pop-up nicht mehr zu verwenden. Wann Dir die Bank kündigen kann und wie Du dann vorgehst, erfährst Du hier.
Banken dürfen das Schweigen ihrer Kunden nicht als Zustimmung zu weitreichenden Vertrags- oder Preisänderungen werten, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, 27.04.2021, Az. XI ZR 26/20). Deshalb holen sie sich die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden ein. Der Haken daran: Wenn Du nicht zustimmst, kann die Bank Dein Konto kündigen.
Bist Du mit dem Angebot Deiner Bank zufrieden, solltest Du also auf die Nachrichten achten, die sie Dir schickt. Tust Du das nicht und Du verpasst solche Aufforderungen, kommt die Kündigung vielleicht überraschend.
Sollte Deine Bank Dein Girokonto kündigen, musst Du Dich zeitnah nach einer neuen umschauen. In der Regel hält sich die Bank an eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten. Die Banken unterstützen Dich über die gesetzlich vorgeschriebene Kontowechselhilfe beim Umzug auf das neue Konto.
Falls Du sowieso über einen Kontowechsel nachdenkst, kannst Du die Gelegenheit nutzen und Dich nach einer günstigen Alternative umsehen. Im Finanztip-Girokontovergleich findest Du günstige Konten. Unsere aktuellen Girokonto-Empfehlungen sind Norisbank, Consorsbank, Santander und DKB.
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