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Gerichte kippen Rentenkürzungen: Prüf jetzt Deinen Vertrag

Immer mehr Gerichte kippen Klauseln, mit denen Versicherer die spätere Rente einseitig senken konnten. So prüfst Du Deinen Vertrag.

Finanztip Redaktion
Von Joanna Chmielecki, Christoph Hommel
Gericht kippt Rentenkürzung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel in fondsgebundenen Riester-Verträgen der Allianz für unwirksam erklärt. Sie erlaubte es dem Versicherer, den Rentenfaktor zu senken, wenn die Lebenserwartung steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen sinkt.

Verbesserten sich die Bedingungen später wieder, musste die Allianz den Faktor jedoch nicht anheben. Das benachteiligte die Versicherten laut BGH unangemessen (Az. IV ZR 34/25). Inzwischen folgen weitere Gerichte dieser Linie und erklären vergleichbare Klauseln anderer Versicherer ebenfalls für unwirksam.

Verbraucherzentralen gehen deshalb auch gegen ähnliche Klauseln anderer Versicherer vor. Betroffen sein können neben Riester-Verträgen auch Deine private Rentenversicherung, Deine Rürup-Rente oder ein Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge.

Darum ist der Rentenfaktor wichtig

Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente Du für Dein angespartes Kapital bekommst. Bei 100.000 € Vertragsguthaben ergeben sich zum Beispiel: 

  • Rentenfaktor 25: 250 € Monatsrente
  • Rentenfaktor 20: 200 € Monatsrente

Die Senkung kostet Dich in diesem Beispiel 50 € im Monat. Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber zum Rentenfaktor.

So prüfst Du Deinen Vertrag 

  1. Nimm Deinen Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen, Standmitteilungen und Schreiben des Versicherers zur Hand. Prüfe dann: Ist Deine Versicherung fondsgebunden? Das erkennst Du daran, dass Deine Beiträge ganz oder teilweise in Investmentfonds fließen.
  2. Wurde Dein Rentenfaktor gesenkt? Vergleiche den ursprünglich genannten Wert mit späteren Mitteilungen. Suche in Deinen Unterlagen nach „Rentenfaktor“, „Rechnungszins“, „Lebenserwartung“ oder „Rechnungsgrundlagen“.
  3. Darf der Versicherer nur nach unten korrigieren? Problematisch kann die Klausel sein, wenn sie eine Senkung erlaubt, aber keine Pflicht zur Wiederanhebung vorsieht. Treffen alle drei Punkte zu, könnte die Rechtsprechung auch für Deinen Vertrag relevant sein. Entscheidend bleibt aber der konkrete Wortlaut.

Fordere eine Neuberechnung 

Bitte Deinen Versicherer schriftlich um Auskunft. Er soll Dir mitteilen: 

  • welcher Rentenfaktor ursprünglich galt
  • ob und wann er gesenkt wurde
  • welcher Wert aktuell gilt 
  • wie hoch Deine Rente ohne Kürzung wäre
  • ob Dein Vertrag neu berechnet wird

Dafür kannst Du den Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen. Läuft Deine Rente bereits, können auch Nachzahlungen möglich sein. 

Lehnt der Versicherer Deine Forderung ab, kannst Du Dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden.

Unser Tipp: Nimm Deine Vertragsunterlagen jetzt unter die Lupe. Sofern Dein Vertrag es zulässt, kannst Du Deine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen. Für das weitere Sparen solltest Du außerdem prüfen, ob ein ETF-Sparplan zu Dir passt. Er ist häufig günstiger als ein Sparvertrag im Versicherungsmantel. 

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