Tipps & Tricks
Kirchenaustritt: Musst Du Deinen Depotanbieter informieren?
Trittst Du aus der Kirche aus, entfällt für Dich auch die Kirchensteuer. Aber wie erfährt Dein Depotanbieter davon?

Tipps & Tricks
Trittst Du aus der Kirche aus, entfällt für Dich auch die Kirchensteuer. Aber wie erfährt Dein Depotanbieter davon?


Aus unserer Unterstützer-Community erreicht uns diese Woche die Frage von Karsten:
“Muss ich meine Bank bzw. meinen Broker benachrichtigen, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin? Und wenn ja, wie gehe ich vor?”
Kurzantwort vorweg: Nein, Du musst Deinem Depotanbieter nicht Bescheid geben, wenn Du aus der Kirche austrittst. Die Info über Deine Kirchenzugehörigkeit liegt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und dort können Bank oder Broker sie abrufen – sofern Du dem nicht schriftlich widersprochen hast.
Aber von vorn:
Du zahlst Kirchensteuer, wenn Du in Deutschland wohnst und Mitglied einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft bist, die Kirchensteuer erhebt. Sie fällt nicht nur auf Dein steuerpflichtiges Einkommen an, sondern auch auf Deine Erträge aus ETFs und anderen Wertpapieren – zusätzlich zu Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag.
Ein vereinfachtes Beispiel: Die Abgeltungssteuer inkl. darauf anfallendem Solidaritätszuschlag beträgt 26,375 %. Bist Du kirchensteuerpflichtig, liegt die gesamte Steuerbelastung in Bayern und Baden-Württemberg auf rund 27,82 %, in allen anderen Bundesländern auf rund 27,99 %.
Hast Du 2026 insgesamt 1.000 € steuerpflichtige Kapitalerträge und keinen Freistellungsauftrag eingerichtet, werden Dir ohne Kirchensteuer rund 264 € abgezogen. Als Kirchenmitglied sind es je nach Bundesland rund 278 € beziehungsweise 280 € – jeweils inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Wie die Kirchensteuer bei der Abgeltungssteuer genau berücksichtigt wird, liest Du hier.
Dein Depotanbieter ruft diese Information beim BZSt ab. Bist Du kirchensteuerpflichtig, führt er die Kirchensteuer auf Deine Kapitalerträge automatisch ans Finanzamt ab. Du musst Dich um nichts kümmern.
Dem automatischen Datenabruf kannst Du schriftlich widersprechen, was aber mit extra Aufwand für Dich verbunden ist: Du musst Deine Kapitalerträge dann in der Anlage KAP Deiner Steuererklärung angeben und evtl. nachzahlen.
Deine Bank oder Dein Broker sehen die Änderung beim nächsten Datenabruf. Und auch Dein Arbeitgeber wird automatisch durch die zuständigen Behörden informiert. Du solltest aber vorsichtshalber Deine Abrechnungen in den ersten Monaten checken und Deine Austrittsbestätigung aufheben.
Mehr zum Thema liest Du in unserem Ratgeber zur Kirchensteuer.
Außerdem kannst Du einen Teil der Kirchensteuerin Deiner Steuererklärung angeben und möglicherweise erstattet bekommen. Wir empfehlen Dir u. a. Wiso Steuer, die kostenlose App Check24 Steuer oder Tax 2026.
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