Bei der E.ON Energy Solutions GmbH sind die Preise für Fernwärme seit 2020 stark gestiegen. Weil er die Berechnungsgrundlage für die Preisanpassungen für rechtswidrig hält, klagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Anbieter. Ende August fand die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm statt (Az. I-2 VKl 1/23).
Du bist betroffen, wenn Du in bestimmten Gebieten in NRW, Hamburg, Schleswig-Holstein oder Hessen Fernwärme beziehst.
Das kritisiert der vzbv
E.ON hat seine Fernwärmepreise erhöht, das ist grundsätzlich zulässig. Der vzbv hält die zugrunde liegenden Preisformeln für rechtswidrig. Sie verstießen gegen die rechtlichen Vorgaben, weil sie sich zu stark am Erdgaspreis orientierten. Auch das OLG Hamm hält die beanstandeten Klauseln vorläufig für unwirksam. Das Gericht könnte seine Entscheidung aber zunächst auf drei Versorgungsgebiete beschränken. Dann will der vzbv für die übrigen Gebiete vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Wie kannst Du mitmachen?
Ob Du Dich der Klage anschließen kannst, findest Du mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale heraus. Auf derselben Seite findest Du dann auch Hinweise zur Teilnahme und einen Link zum Anmeldeformular beim Bundesamt für Justiz. Die Anmeldung ist kostenlos und noch bis zum 14. September 2026 möglich.
Auch wenn Dein Vertrag schon nicht mehr läuft, kannst Du noch mitmachen – sofern Du von Preiserhöhungen seit 2020/2021 betroffen warst. Außerdem empfiehlt der vzbv, zusätzlich Widerspruch gegen die betroffenen Preiserhöhungen einzulegen. Tipps und Formulierungshilfen findest Du hier.
Wie geht es dann weiter?
E.ON weist die Vorwürfe bisher zurück. Das Gericht hat ein Urteil für den 12. Oktober angekündigt. Ist die Klage erfolgreich, könnten Betroffene zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Je nach Einzelfall hält der vzbv Rückzahlungen von mehreren Hundert bis über 1.000 € für möglich.
Mehr zum Thema Fernwärme und wie Du Kosten sparen kannst, findest Du in unserem Ratgeber.