Tipps & Tricks
Smart-Meter-Angebot im Check: Lohnt sich ein früher Einbau?
Du bekommst ein Werbeschreiben, das Dir einen schnellen Einbau für einen modernen Stromzähler schmackhaft macht? Wann sich das wirklich lohnt.
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Du bekommst ein Werbeschreiben, das Dir einen schnellen Einbau für einen modernen Stromzähler schmackhaft macht? Wann sich das wirklich lohnt.

Vor einigen Wochen haben wir über Werbeschreiben der Deutschen Messwesen (DMG) berichtet. Das ist eine Marke des Smart-Meter-Anbieters Metrify, der wiederum zum Solaranbieter Enpal gehört. Wir und die Verbraucherzentrale NRW hatten darin mehrere Formulierungen kritisiert.
Inzwischen hat der Anbieter seine Schreiben nach eigenen Angaben überarbeitet. Wir haben uns deshalb mit der DMG ausgetauscht und wollten wissen: Was kostet das Angebot und für wen kann es sinnvoll sein?
Zunächst einmal gilt: Wenn Dein Haushalt unter die gesetzliche Pflicht für einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter) fällt, musst Du Dich um den Einbau nicht selbst kümmern. Der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) – meist ist das der Netzbetreiber in Deiner Region oder ein verbundenes Unternehmen – baut das intelligente Messsystem ein, sobald Du an der Reihe bist. Du hast allerdings keinen Einfluss darauf, wann das passiert.
Wenn Du früher ein Smart Meter willst, kannst Du den Einbau selbst beauftragen. Das geht auch beim gMSB oder bei einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB). So einer ist auch die Deutsche Messwesen.
Viele wettbewerbliche Anbieter werben gern mit einem zügigen Smart-Meter-Einbau. Möglicher Haken: Ihre Preise sind nicht gesetzlich gedeckelt. Vergleich deshalb genau, welche Kosten einmalig und jährlich entstehen.
Ein früher Einbau kann interessant sein, wenn Du bald einen dynamischen Stromtarif nutzen möchtest. Finanztip empfiehlt solche Tarife aber nicht pauschal. Sie eignen sich vor allem für Haushalte mit einem hohen, verschiebbaren Stromverbrauch, z. B. durch ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe. Du musst Deinen Verbrauch also tatsächlich in Stunden verlagern können, in denen Du günstige Strompreise bekommst.
Allein durch das Smart Meter sinkt Deine Stromrechnung nicht. Darauf weist aktuell auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin. Die in den DMG-Schreiben genannte Reduzierung von Netzentgelten bekommst Du nur, wenn Du eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG wie z. B. eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Batteriespeicher hast.
Für die Reduzierung der Netzentgelte kannst Du zwischen verschiedenen Modulen wählen:
Ein Smart Meter brauchst Du dafür nur bei Modul 3. Für Modul 1 und 2 muss das Smart Meter nicht zwingend eingebaut sein. Du bekommst die Reduzierung bereits,sobald die Installationsfirma zum Beispiel Deine neue Wärmepumpe oder Wallbox beim örtlichen Netzbetreiber anmeldet. Der Einbau des Smart Meters und der Steuerungstechnik durch den gMSB kann anschließend noch Monate oder sogar Jahre dauern. Möchtest Du keinen dynamischen Tarif nutzen und brauchst Du das Smart Meter nicht aus anderen Gründen kurzfristig, kannst Du grundsätzlich auf den grundzuständigen Messstellenbetreiber warten.
Die DMG verlangt nach eigenen Angaben derzeit 99 € pro Jahr für ein intelligentes Messsystem inklusive Steuerbox. Die Mindestvertragslaufzeit liegt bei 24 Monaten. Grundsätzlich berechnet das Unternehmen einmalig 100 € für den Einbau, während regional angekündigten Einbauaktionen entfällt die Installationsgebühr aber.
Zum Vergleich: Beim grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Der verpflichtende Einbau ist kostenlos, entscheidest Du Dich für einen freiwilligen Einbau, liegt der gesetzlich vorgegebene Preis bei höchstens 100 €. Hinzu kommen die jährlichen Kosten für den Messstellenbetrieb: Für ein Smart Meter plus Steuerbox für Wärmepumpe, Wallbox oder eine andere steuerbare Verbrauchseinrichtung dürfen Dir höchstens 100 € pro Jahr berechnet werden. Damit liegen die jährlichen Kosten ungefähr auf dem Niveau des Angebots der DMG.
Hast Du keine steuerbare Verbrauchseinrichtung, brauchst Du keine Steuerbox. In dem Fall dürfte der grundzuständige Messstellenbetreiber günstiger sein: Je nach Stromverbrauch liegt die gesetzliche Obergrenze für das Smart Meter allein häufig bei 30 bis 50 € pro Jahr. Wenn du kein Pflichteinbaufall bist, dürfte der gMSB nochmal 30 € pro Jahr obendrauf als Zusatzentgelt verlangen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 MsbG).
Weil für wettbewerbliche Anbieter keine gesetzlichen Preisobergrenzen gelten, dürften diese nach Ablauf der Mindestlaufzeit theoretisch ihre Preise erhöhen. In so einem Fall hättest Du ein Sonderkündigungsrecht und könnest zu einem anderen Messstellenbetreiber wechseln.
Wichtig: Wenn Du Deinen Vertrag bei einem wettbewerblichen Zählerbetreiber kündigst, stehst Du trotzdem nie ohne Zähler da. Um den Tausch und die Rückgabe des alten Smart Meters kümmert sich Dein neuer Messstellenbetreiber. Wenn Du keinen beauftragst, ist das der grundzuständige Betreiber vor Ort. Das funktioniert also ähnlich wie beim Strom, wo der Grundversorger einspringt, wenn Du keinen anderen Anbieter beauftragst.
Die zweifelhaften Formulierungen in ihren Werbeschreiben, mit denen Deutsche Messwesen in die Kritik geraten ist, verschickt das Unternehmen nach eigenen Angaben inzwischen nicht mehr.
Wettbewerb beim Messstellenbetrieb finden wir bei Finanztip grundsätzlich eine gute Sache. Das kann Dir auch Vorteile bieten.
Prüf aber genau, ob Du einen frühen Smart-Meter-Einbau wirklich brauchst. Geht es Dir vor allem um einen dynamischen Stromtarif und kannst Du dessen Vorteile tatsächlich nutzen, kann ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber sinnvoll sein. Möchtest Du dagegen lediglich den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout abwarten oder von den reduzierten Netzentgelten profitieren, besteht in vielen Fällen kein akuter Handlungsbedarf.
Und vergleich auch beim Strom sorgfältig die Preise. Unser Vergleich für dynamische Stromtarife (enthält Werbelinks) hilft Dir dabei.
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