Arbeit im Presswerk
Bild: Jan Woitas / dpa-Zentralbild / dpa

[Stand: 16. August 2021, ursprünglich veröffentlicht am 13. August 2021.]

Google und Facebook fordern von ihren US-Mitarbeitern eine Corona-Impfung. CNN hat drei Angestellte gefeuert, die ungeimpft im Büro erschienen sind. In Italien und Frankreich besteht eine gesetzliche Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitsbereich. Aber was gilt in Deutschland? Darf die Chefin fragen, ob Du geimpft bist? Und Ungeimpften gar den Zutritt zum Büro oder zur Kantine verwehren? Können Mitarbeiterinnen von Kollegen die Impfung verlangen? Eine Übersicht:

 

Punkt 1: Keine Impfpflicht gegen das Corona-Virus

Bislang gibt es in Deutschland keine gesetzliche Impfpflicht gegen das Corona-Virus. Deshalb ist es auch nicht möglich, diese durch eine Betriebsvereinbarung einzuführen. Weder auf Verlangen des Arbeitgebers noch auf Wunsch der anderen Beschäftigten. Das geht nicht einmal in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Bei Masern ist das anders: Seit März 2020 müssen alle, die in der Kinderbetreuung, in Schulen, Krankenhäusern und Arztpraxen arbeiten, ihren Impfstatus nachweisen. Es gibt eine gesetzliche Impfpflicht.

Zulässig ist eine Vereinbarung, in der Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Prämie versprechen, wenn sie sich impfen lassen. Aber unter den Experten für Arbeitsrecht ist das umstritten.

 

Punkt 2: Nicht alle haben die freie Wahl

Viele Arbeitgeber erwarten von ihren Beschäftigten, dass sie nur geimpft aus dem Homeoffice zurückkehren. Weil die Impfung aber freiwillig ist, dürfen Vorgesetze ihre Angestellten weder abmahnen noch kündigen, falls sie ungeimpft sind. Passiert das doch, wäre das nicht wirksam.

Anders ist die Lage in Krankenhäusern oder Arztpraxen: Aufgrund von arbeitsmedizinischen Regeln besteht dort durchaus die Möglichkeit, Ungeimpfte zu versetzen. Sie dürften dann zum Beispiel nicht mehr auf einer Station mit Covid-19-Patienten arbeiten – oder in der Notaufnahme und der Intensivstation. Findet sich kein anderer Arbeitsplatz, könnte sogar eine personenbedingte Kündigung folgen.

 

Punkt 3: Angestellte müssen keine Auskunft geben

Und wie erfährt Dein Chef davon, ob Du geimpft bist? Er darf sich nach Deinem Impfstatus erkundigen, obwohl es sich dabei datenschutzrechtlich um eine besonders sensible Gesundheitsinformation handelt (§ 9 DSGVO). Du musst aber nicht antworten, er kann nur an Deine Freiwilligkeit appellieren. Auch hier gibt es Ausnahmen: Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegedienste dürfen den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen und verarbeiten (§ 23a IfSG).

 

Büro
Bild: Santi Nuñez / Stocksy

 

Punkt 4: Tests können vorgeschrieben sein

Wer ungeimpft ist, hat ein höheres Risiko, Dritte anzustecken. Die Arbeitgeberin ist für den Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich und hat das sogenannte Direktionsrecht. Um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, kann und muss sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Etwa vorschreiben, einen Mundschutz zu tragen und sich regelmäßig die Hände zu desinfizieren. Auch Einzelbüros, eine Homeoffice-Pflicht für Ungeimpfte bis hin zu einem Kantinenverbot sind möglich. Tests können ebenfalls dazugehören.

In den meisten Bundesländern sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihr Personal in Einrichtungen für alte und pflegebedürftige Menschen regelmäßig zu testen. Auch ein verpflichtender Test scheint zumindest im Gesundheitsbereich wie in Arztpraxen für Ungeimpfte zum Schutz der Patienten möglich. Rechtlich geklärt ist die Frage allerdings noch nicht.

 

Punkt 5: Geimpfte gesucht

Wenn neue Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eingestellt werden, dürfen Arbeitgeber keine Impfung als Voraussetzung verlangen. Das wäre eine Diskriminierung. Denn solange es keine allgemeine Impfpflicht gibt, ist der Immunschutz reine Privatsache.

Etwas anders verhält es sich wieder im Gesundheitsbereich: Dort kann die Impfung eine zulässige Einstellungsvoraussetzung für einen Krankenpfleger, eine Ärztin oder einen Kieferorthopäden sein. Aber auch das ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.

 

Die Finanztip-Serie zum Arbeitsrecht:

1. Arbeiten nach der Pandemie
2. Verkauf Dich nicht zu billig!
3. Überstunden bezahlt bekommen
4. Teilzeit arbeiten – so geht‘s
5. Was im Job geht und was nicht
6. Das solltest Du beachten, wenn Du krank wirst
7. So  wehrst Du Dich bei einer Kündigung
8. Kann der Chef die Impfung verlangen?

 

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Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

6 Kommentare

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  2. Hallo. Beim Stöbern im Netz bin ich auf diese Seite gestoßen. Ich habe ein großes Problem, weil mein Chef letztlich darauf besteht, dass ich mich impfen lasse. Im Steuerbüro sind alle geimpft, ich als einzige nicht. Im letzten Jahr habe ich im Homeoffice gearbeitet, dies verweigert er jetzt. Und er verlangt, dass ich einen Test vorweise, aber aus einem Testzentrum, einen Selbsttest erkennt er nicht an, das war bisher auch anders. Was kann ich tun?

  3. Hallo Britta, danke für die konkreten Infos! Ich finde es total schwierig den Überblick zu behalten.
    Meine Cousine arbeitet in einer Apotheke, fällt das auch unter die medizinischen Berufe, die eine Impfung verlangen dürfen? Auf https://www.ifb.de/news/impfen-und-testpflicht-im-job-wie-ist-die-aktuelle-rechtslage/5124 habe ich gelesen, dass nach wie vor eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Impfpflicht rechtswidrig ist (Stand 17.08.). Gibt es für die medizinischen Berufe schon ein bestimmtes Gesetz oder ähnliches, wo man die Regelung nachlesen kann?
    Danke für die Info,
    LG Victoria

  4. Ja. Eine Prämie oder ein Bonus für geimpfte Arbeitnehmer ist zulässig. Das wäre zwar eine Ungleichbehandlung von nicht geimpften Mitarbeitern, aber sachlich gerechtfertigt (Empfehlung der Stiko, finanzielles Interesse des Arbeitgebers, Schutzpflichten für Dritte).

  5. Hallo,
    Vielen Dank für die vielen hilfreichen Tipps!
    Frage: darf ein Arbeitgeber einen Bonus ausschütten für MA, die geimpft sind ?

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