
Kinder sind teuer. Zwar brauchen sie am Anfang nur wenig zum Leben: Ein paar Klamotten, die oft von Bekannten weitergereicht werden, und ein paar Windeln. Aber häufig muss schon bald eine größere Wohnung her. Das kommt doppelt teuer: Mehr Quadratmeter und mit dem neuen Mietvertrag meist ein höherer Preis pro Quadratmeter. Manchmal geht es auch nicht mehr ohne Auto – ein teurer Spaß. Und dann schwächeln noch die Einnahmen. Anfangs gibt es zwar Elternzeit und Elterngeld. Oft zeigt sich danach: Dass beide wieder Vollzeit arbeiten, haut nicht hin. Also ist Teilzeit angesagt.
Das Gute: Wenn das Geld knapp ist, gibt es einiges an Unterstützung für Familien mit Kindern. Das hört nicht bei Kinder- und Elterngeld auf. Durch das Starke-Familien-Gesetz hat sich die Situation deutlich verbessert. Heute profitieren viel mehr Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen von Förderung als bisher. Hier ein Überblick über die wichtigsten Leistungen:
1. Kinderzuschlag: Bis zu 185 Euro im Monat je Kind
Kindergeld bekommen fast alle Eltern, es wird unabhängig vom Einkommen oder Vermögen gezahlt. Anders verhält es sich beim Kinderzuschlag: Diese Leistung gibt es für Familien, die nur wenig verdienen und kein Arbeitslosengeld II bekommen. Wer schon einmal versucht hat, Kinderzuschlag zu beantragen, verdreht meist die Augen: Die Formulare sind umfangreich und kompliziert. Und der Zuschlag wird immer nur für sechs Monate bewilligt. Dennoch lohnt sich der Aufwand!
Je Kind können Sie einen Zuschlag von bis zu 185 Euro im Monat bekommen. Anfang des Jahres sind die oberen Einkommensgrenzen entfallen. Dadurch können auch Familien mit etwas höherem Einkommen zumindest einen geminderten Kinderzuschlag beziehen. Nutzen Sie den KiZ-Lotsen der Familienkasse, um zu prüfen, ob Kinderzuschlag möglich ist.
Stellen Sie den Antrag so schnell wie möglich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, denn für die Monate vor Antragseingang gibt es kein Geld. Wurde Ihr Antrag auf Kinderzuschlag in den vergangenen Jahren abgelehnt, kann es sich lohnen, jetzt einen neuen Antrag zu stellen.
2. Kita und Busticket kostenlos, 150 Euro für Schulhefte
Falls Sie staatliche Unterstützung erhalten, egal ob als Kinderzuschlag und Wohngeld oder als Arbeitslosengeld II, dann müssen Sie auch keine Gebühren für den Kindergarten oder die Kita zahlen. Zusätzlich gibt es als Unterstützung das kostenlose Mittagessen in Kita und Schule.
Auch wenn Sie keine staatliche Unterstützung bekommen, ist der Kita-Platz vielleicht gar nicht so teuer, wie Sie denken. Einen Überblick zu den Kitagebühren finden Sie auf dem Bildungsserver. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist die Kinderbetreuung beispielsweise für alle gratis.

Für den Schulweg können Sie für Ihre Kinder ein kostenloses Ticket für den öffentlichen Nahverkehr beantragen. Das können Ihre Kinder auch nutzen, wenn sie am Nachmittag Freunde besuchen oder zum Sport fahren. Für Aktivitäten im Verein oder an der Musikschule können Sie außerdem einen Zuschuss von 15 Euro pro Monat bekommen.
Zu Beginn eines Schuljahres gibt es für jedes Schulkind 150 Euro, um damit Hefte, Stifte, Taschenrechner oder Ähnliches zu kaufen. Klassenfahrten und Ausflüge können ziemlich teuer sein, gerade wenn Sie mehrere Kinder haben. Auf Antrag bekommen Sie die Kosten dafür voll ersetzt. Braucht Ihr Kind Nachhilfe, gibt es auch Möglichkeiten, die Kosten dafür erstatten zu lassen – dazu muss Ihr Kind nicht einmal versetzungsgefährdet sein.
Um zu erfahren, wo Sie die Leistungen des Bildungspakets bei Ihnen vor Ort beantragen können, nutzen Sie am besten die Übersicht des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
3. Wohngeld – darauf sollten Sie nicht verzichten
Familien, die Kinderzuschlag bekommen, haben oft auch Anspruch auf Wohngeld. Stellen Sie beide Anträge gleichzeitig – dann haben Sie das in einem Aufwasch erledigt. In Berlin zum Beispiel hängt der Antrag auf Kinderzuschlag am Wohngeldformular.
Wenn Sie vorher wissen wollen, ob sich der Antrag für Ihre Familie überhaupt lohnt, können Sie einen Wohngeldrechner benutzen. Der bundesweite ist leider etwas irreführend, weil im Feld fürs Gesamteinkommen bereits das bereinigte Gehalt eingetragen werden muss. Besser macht es der Berliner Rechner. Schauen Sie am besten auf die Website Ihrer Stadt, denn die Wohngeldhöhe hängt von der Einstufung Ihrer Gemeinde ab.
Wer Grundsicherung, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, erhält kein gesondertes Wohngeld. In diesen Leistungen sind die Kosten der Unterkunft bereits enthalten. Bekommen Sie Bafög oder könnten Sie es zumindest erhalten, haben Sie ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld.
Den Antrag auf Wohngeld können Sie bei den Wohngeldstellen Ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung stellen. Die Ämter sind verpflichtet, Ihnen beim Ausfüllen zu helfen. Aber auch Mietervereine oder Beratungsstellen von Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt helfen dabei.
4. Unterhaltsvorschuss – wenn der Ex nicht zahlt
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.
Seit Januar hat sich die Leistung für Kinder bis fünf Jahren auf bis zu 165 Euro erhöht und für Kinder zwischen sechs und elf Jahren auf bis zu 220 Euro. Auch für ältere Kinder gibt es Unterhaltsvorschuss bis zum 17. Geburtstag – und zwar bis zu 293 Euro. Diese Leistungen werden nicht mehr voll als Einkommen des Kindes bei der Berechnung des Kinderzuschlags angerechnet, sondern nur noch zu 45 Prozent. Dadurch können seit Jahresbeginn mehr Alleinerziehende neben dem Unterhaltsvorschuss auch Kinderzuschlag bekommen. Für den Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist das Jugendamt in Ihrem Wohnort zuständig.
Serie Kinder und Geld
1. Geld schenken? Aber richtig!
2. Das erste Smartphone
3. Wenn das Kind krank ist
4. Nutzen Sie die Ruhe vor der Geburt
5. Nach der Geburt geht’s richtig los (mit den Formularen)
6. Die lange Suche nach dem Kita-Platz
7. Ich habe Kinder, aber wenig Geld
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
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Sehr interessanter Beitrag, ich finde, dass die Kosten für unsere Kinder im Verhältnis zu den Einnahmen zu hoch sind. Es muss wertvoll sein, Kinder zu haben. Bei uns bedeutet das aber oft den Abstieg in die Armut. Das darf einfach nicht sein. Auch darf es nicht sein, dass Mütter keinen Ausgleich erhalten, wenn sie sich zuhause um die Kinder kümmern. Da reicht ein Elterngeld für kurze Zeit leider nicht aus.